Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Kripo ermittelt nach Legoland-Unfall: Achterbahn in Prüfung

Foto: © VRD - stock.adobe.com

Günzburg (dpa/lsw) Nach dem schweren Achterbahn-Unfall mit 31 Verletzten im Günzburger Vergnügungspark Legoland (wir berichteten) ermittelt die Kriminalpolizei Neu-Ulm. Eingetragen ist das Verfahren unter dem vorläufigen Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, gegen einen oder mehrere konkrete Beschuldigte richtet sich dieses bislang nicht. Das sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd in Kempten am Freitag auf Anfrage.
Die Behörden hatte die Achterbahn «Feuerdrache» nach dem Unfall gesperrt. Am Donnerstagnachmittag war ein Zug auf den vorausfahrenden aufgefahren. 31 Menschen wurden bei dem Aufprall verletzt, einer davon schwer. Ein Sachverständiger soll die Achterbahn am Freitag begutachten, wie der Polizeisprecher sagte. Erst danach kann entschieden werden, ob die Achterbahn wieder in Betrieb gehen darf.

Ermittlungsverfahren ist übliches Prozedere

Bislang ist ungeklärt, ob ein technischer Defekt oder ein Fehler des Personals Ursache war. Keiner der beiden Züge entgleiste, es fiel auch kein Fahrgast heraus. Ein Ermittlungsverfahren ist nach derartigen Unfällen übliches Prozedere. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte sich noch am Donnerstagabend in dem Freizeitpark einen ersten Überblick verschafft.
Abgesehen von der geschlossenen Achterbahn soll der Betrieb im Legoland normal weiter laufen, wie das Unternehmen am Donnerstag mitgeteilt hatte.
Am vergangenen Samstag hatte es in Rheinland-Pfalz einen schweren Freizeitpark-Unfall gegeben, als eine 57 Jahre alte Frau aus einer fahrenden Achterbahn stürzte und starb.

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Kraichgau News aus Bretten

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