Fahrtenbuch hilft Steuern sparen
(spp-o) Autofahrer aufgepasst: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann 2018 ordentlich Steuern sparen. Je nach Fahrzeugmodell, -alter und -nutzung sowie Steuerklasse und -satz kann das sogar ein vierstelliger Eurobetrag sein. Voraussetzung dafür ist das korrekte Führen eines Fahrtenbuchs über den gesamten Jahreszeitraum.
Der Fiskus sieht die private Nutzung von Firmenfahrzeugen als geldwerten Vorteil an. Wer also nicht gerade mit einem fabrikneuen Dienstwagen unterwegs ist, kann mit dem genauen Nachweis seiner Fahrten den geldwerten Vorteil individuell berechnen. Auch wenn das Führen eines Fahrtenbuchs etwas mehr Mühe macht als die Pauschalisierung: Der Aufwand kann sich lohnen und mit einer Steuerersparnis belohnt werden. Folgende Anforderungen hat das Finanzamt an das Fahrtenbuch. Es muss:
• gebunden sein.
• zeitnah, fortlaufend und lückenlos geführt werden.
• jede Einzelfahrt mit allen vorgeschriebenen Angaben dokumentiert werden.
• sechs Jahre (bei Firmenwageninhabern zehn Jahre) lang aufbewahrt werden.
Wer 2018 mit einem Fahrtenbuch Steuern sparen will, muss gleich am 1. Januar damit beginnen. Tipp: Das Fahrtenbuch plus Stift im Handschuhfach aufbewahren, so ist es immer parat. Denn die Eintragungen sind sofort vorzunehmen. Wer keine relevanten Daten vergessen und auf der sicheren Seite sein will, nutzt ein anerkanntes Fahrtenbuch, wie vom Formularexperten Avery Zweckform. Unter www.avery-zweckform.com/fahrtenbuch gibt es umfassende Infos zum Fahrtenbuch und die Bücher beinhalten eine zusätzliche Ausfüllhilfe.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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