Öffentliche Verhandlung über OB-Wahl am 19. Oktober vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

19. Oktober 2018
09:30 Uhr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, 76133 Karlsruhe
Der Wahlabend am 3. Dezember 2017: Ob das Ergebnis der OB-Wahl Bestand hat, soll am 19. Oktober vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklärt werden.
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Die Verhandlung über die Klage gegen die Gültigkeit der Brettener Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember 2017 findet am Freitag, 19. Oktober, ab 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Das hat Gerichtssprecherin Eva Schmitt heute auf Nachfrage mitgeteilt.

BRETTEN/KARLSRUHE (ch) Die Verhandlung über die Klage gegen die Gültigkeit der Brettener Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember 2017 findet am Freitag, 19. Oktober, ab 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Das hat Gerichtssprecherin Eva Schmitt heute auf Nachfrage mitgeteilt.

Keine Zeugen geladen

Wie die Sprecherin weiter mitteilte, sind zu der Verhandlung im Sitzungssaal I im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in der Nördlichen Hildapromenade 1 in Karlsruhe neben dem von der Brettener Bürgerinitiative „Wahlanfechtung“ unterstützten Kläger, dem Brettener Klaus-Georg Müller, und seinem Rechtsanwalt Joachim Becker aus Pforzheim auch die im letzten Wahlgang angetretenen drei OB-Kandidaten Martin Wolff sowie Aaron Treut und Andreas Leiling „beigeladen“, jedoch nicht als Zeugen. Zeugen seien keine geladen. Die Verhandlung findet vor der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts statt, die unter anderem für Bretten zuständig ist. Vorsitzende Richterin ist Anna Mayer, die von zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen flankiert wird. Die Verhandlung ist öffentlich.

Vorwurf gegen Regierungspräsidium

Wie berichtet, hatte der Kläger zuerst von seinem Rechtsanwalt, dem ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeister Joachim Becker, beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe Einspruch gegen die Gültigkeit der OB-Wahl einreichen lassen. Als dieser Einspruch zurückgewiesen wurde, beschritt Müller, unterstützt durch die Bürgerinitiative Wahlanfechtung, den Klageweg. Müller wirft dem Regierungspräsidium vor, es habe zwar festgestellt, „dass die Stadt Bretten bei der Nachprüfung des Ergebnisses am Montag nach der Wahl den Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt" habe. Konsequenzen seien daraus jedoch nicht gezogen worden.

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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