Landrat kritisiert uneinheitliche Regelungen bei Einreise aus Risikogebieten
Personal aus Kreis- und Stadtverwaltung muss einspringen

Kreis Karlsruhe (kn) Bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 8. Oktober berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel über die aktuelle Corona-Situation. Demnach stiegen die Infektionszahlen auch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Bisland seien 2.395 gemeldete und bestätigte Fälle im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gezählt worden. Davon gelten 2.032 Personen als genesen, 264 werden aktuell als infiziert geführt. 99 Menschen sind seit Beginn der Pandemie verstorben.

Gesundheitsamt hat "alle Hände voll zu tun"

Sorge bereitet dem Landrat der Anstieg der Infektionen. Zwar sei man im Landkreis mit 21 und im Stadtkreis mit elf Infektionen pro 100.000 Einwohnern noch ein gutes Stück vom 50er Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz entfernt, das Infektionsgeschehen werde aber zunehmend diffuser. Während es bei Reiserrückkehrern relativ wenig Kontakte zu verfolgen gebe, sei dies bei Schülerinnen und Schülern ungleich aufwändiger, weil das Containment gleich ganze Klassen umfasst. Dementsprechend habe das Gesundheitsamt derzeit alle Hände voll zu tun. Allein in der vergangenen Woche mussten 1.000 Menschen kontaktiert werden. Um das bewältigen zu können greife man flexibel auf anderes Personal der Kreis- sowie auch der Stadtverwaltung zurück, das für diesen Zweck speziell geschult wurde. Eindringlich appellierte der Landrat an das Verhalten jedes Einzelnen: Es hänge von jedem selbst ab, ob die Infektionszahlen weiter steigen. Wer sich an Hygienemaßnahmen halte und sorgsam im Umgang mit den eigenen sozialen Kontakten ist, tue ein Maximum, um Ansteckungen zu vermeiden. Wer die Grundregeln dagegen vernachlässige, trage dazu bei, dass die Infektionszahlen anstiegen.

Unterschiedliche Regelungen für Reisende aus dem In- und Ausland

Nicht förderlich für die Bereitschaft, Regeln einzuhalten seien dabei die bundesweit uneinheitlichen Regelungen für Reiserrückkehrer aus innerdeutschen Risikogebieten. Während es für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland bundesweit einheitliche Regeln im Hinblick auf die Folgen wie eine 14-tägige Quarantänepflicht gebe, gelten für Fahrten aus Risikogebieten innerhalb von Deutschland in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften. "Wenn ein Karlsruher Bürger nach einem Wochenendreise in Paris hier in Quarantäne muss, nach einem Berlinbesuch aber nicht, versteht das niemand", sagt Schnaudigel, der sich im Oberrheinrat als Vorsitzender der Kommission Verkehr, Raumordnung und Katastrophenhilfe länderübergreifend engagiert.

Unterschiedliche Regeln im Beherbergungsverbot

Europäisch betrachtet mache es keinen Unterschied, ob jemand aus einem Risikogebiet aus dem Aus- oder Inland einreise. Auch beim Beherbergungsverbot gebe es unterschiedliche Regeln: So existiere in Rheinland-Pfalz eine Ausnahme für Geschäftsreisende, in Baden-Württemberg dagegen nicht. „Dies hat zur Folge, dass Gäste der Messe Karlsruhe nun in Rheinland-Pfalz übernachten müssen, was infektiologisch keinen Sinn macht“, zeigt der Landrat auf und plädiert für eine Vereinheitlichung der Regeln.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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