Wer darf öffnen? Gibt es eine Schutzmaskenpflicht?
Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung ab Montag, 20. April 2020, auf einen Blick
Stadt- und Landkreis Karlsruhe (kn) In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es ab Montag, 20. April, einige Änderungen. In einer Mitteilung des Ordnungsamtes Karlsruhe sind sie auf einen Blick zusammengefasst: Alle Geschäfte, die bisher öffnen durften, dürfen auch weiterhin öffnen. Eisdielen und Cafés Auch nach der Neufassung dürfen Cafés und Eisdielen nicht öffnen. Lediglich der Außer-Haus-Verkauf ist wieder erlaubt. Auch Tische und Stühle dürfen weiterhin nicht aufgestellt...