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Ausblick 2017: Was ändert sich für Energieverbraucher?

Erhöhung der Strompreise, neue EU-Richtlinien für Elektrogeräte und Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte – 2017 gibt es einige Veränderungen, die Verbraucher wissen sollten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert und berät zu allen Fragen der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Foto: vzbv/txn
  • Erhöhung der Strompreise, neue EU-Richtlinien für Elektrogeräte und Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte – 2017 gibt es einige Veränderungen, die Verbraucher wissen sollten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert und berät zu allen Fragen der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Foto: vzbv/txn
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Die Energieberatung dVerbraucherzentrale er erklärt, was Haushalte zum Jahreswechsel wissen müssen

txn. Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird:
• Strompreise: Die Ökostrom-Umlage wird 2017 steigen, um 0,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte werden deutlich steigen. Viele Anbieter werden daher wohl die Strompreise anheben. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Martin Brandis rät, bei Preiseerhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale wenden.
• Elektrogeräte: Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung von 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Wichtig zu wissen: Wie Tests der Stiftung Warentest gezeigt haben, geht die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft. Geschont wird also nur der Geldbeutel, nicht der Dreck.
• Heizungsanlagen im Bestand: Schon seit 2016 gibt es eine eigene Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Neu ist ab 2017, dass die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren. Martin Brandis betont: „Das Nationale Label sagt nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der spezifischen Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.“

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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