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Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich oft vermeiden

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Julius Reiter rät, hoch verzinste Darlehensverträge für Immobilienfinanzierungen zeitnah überprüfen zu lassen. Denn voraussichtlich noch bis Mitte 2016 ist eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung oft möglich. Foto: baum reiter collegen/txn
  • Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Julius Reiter rät, hoch verzinste Darlehensverträge für Immobilienfinanzierungen zeitnah überprüfen zu lassen. Denn voraussichtlich noch bis Mitte 2016 ist eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung oft möglich. Foto: baum reiter collegen/txn
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Die Zinsen sind schon eine ganze Weile sehr niedrig. Davon profitieren Baufamilien, denn Darlehen zur Immobilienfinanzierung sind für unter zwei Prozent jährlich zu haben.

(txn-p) Wer seinen Darlehensvertrag hingegen vor drei oder mehr Jahren abgeschlossen hat, zahlt häufig vier bis fünf Prozent. Naheliegende Lösung: den Kreditvertrag umschulden.

Schlupfloch nutzen

Allerdings erheben viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Darlehensnehmer vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen möchten. Daher lohnt sich eine Umschuldung des Kredits oftmals nicht.
Es gibt jedoch ein Schlupfloch: Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit umgeschuldet werden, ohne dass die Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Laut Verbraucherzentrale Hamburg trifft dies auf etwa 80 Prozent der Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung zu. „Ein Widerruf lohnt sich auf jeden Fall“, weiß Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter, der unter www.baukredit-widerrufen.de Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite steht. „Kreditnehmer sparen bei erfolgreichem Widerruf und günstiger Umschuldung eine vier- bis fünfstellige Summe. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Banken oft erst nach einem anwaltlichen Schreiben klein beigeben.“
Doch Eile ist geboten, denn die Bundesregierung wird in einem Gesetzesentwurf (18/5922) die Vergabe von Immobilienkrediten neu regeln. Die Gesetzesänderung tritt zum 21. Juni 2016 ein, womit das genannte Widerrufsrecht erlischt. Ab Mitte 2016 schließt sich dann dieses Schlupfloch zugunsten der Darlehensnehmer.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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