Quiz des Vereins für Stadtgeschichte
Was wäre ein guter Vorsatz für das Neue Jahr 2022?

Originalanzeige aus dem Brettener Tagblatt vom 27. Dezember 1921. 
 | Foto: Wolfgang Stoll
  • Originalanzeige aus dem Brettener Tagblatt vom 27. Dezember 1921.
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Schon vor 100 Jahren war das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in Bretten verboten. Man berief sich dabei auf das Reichsstrafgesetzbuch, das in der Kaiserzeit zum 1. Januar 1872 in Kraft getreten, nach dem 2. Weltkrieg reformiert, aber erst 1969 durch die neue Strafrechtsreform zum 1. Januar 1975 abgelöst worden war. Wer sich nicht an das Abschussverbot hielt, riskierte eine Strafe von 20 bis 50 Thalern oder sogar eine Haftstrafe. Man braucht wenig Phantasie, wie gefährlich die frühere Pyrotechnik mit den meist selbst gebastelten Feuerwerken und Knallern für die eng gestaltete Innenstadt mit ihren vielen Fachwerkbauten war. Und in Bretten hatte man hinreichende Erfahrungen mit immer wieder verheerenden Bränden, bei denen ganze Häuserzeilen und bedeutende Einrichtungen vernichtet oder heftig beschädigt wurden. Diese Problematik hat sich trotz unserer modernisierten Welt nicht verändert.
Kommen Sie gesund und frohgestimmt in das Neue Jahr 2022!

(Wolfgang Stoll, Vorsitzender Verein für Stadt- und Regionalgeschichte Bretten)

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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