Gut durch die Motorradsaison
Das sollten Biker in Sachen Versicherung und Saisonkennzeichen beachten
(djd). Dem Online-Portal Statista zufolge haben viele Menschen in Deutschland die Einschränkung von Freizeitaktivitäten während der Pandemie zum Erwerb eines Motorrads genutzt. 2020 wurden hierzulande 220.000 Motorräder und Krafträder neu zugelassen, 2019 waren es nur etwa 168.000. Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, will das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern meist nicht mehr missen. Doch erst mit einer ausreichenden Versicherung kann man den Fahrspaß genießen.
Das Motorrad ausreichend versichern
"Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für das Motorrad obligatorisch", erklärt Thies Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Sie kommt zum einen für Schäden auf, die Betroffenen eines vom Fahrer oder der Fahrerin des Motorrads verursachten Unfalls entstehen. Sie zahlt zudem bei Schäden, die Personen erleiden, die man auf der Maschine als Sozius mitgenommen hat. Neben Personenschäden sind auch Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden durch die Haftpflicht gedeckt. "Mit einer Teilkasko oder einer Fahrzeugvollversicherung kann man zusätzlich die Beschädigung des eigenen Motorrads abdecken", so Johannssen. Mit einem sogenannten Fahrerschutz könne der eigene Personenschaden abgesichert werden, wenn man als Fahrer einen Unfall selbst verschulde oder eine Mitschuld trage.
Günstiger Einstieg als Zweitfahrzeug
Einige Anbieter gewähren eine verbesserte Zweitwagenregelung. Versicherungsnehmer erhalten dann für ihr Motorrad eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wenn sie bei derselben Versicherung bereits ihr Auto versichert haben. Mehr Infos gibt es unter www.itzehoer.de. Beim norddeutschen Anbieter ist der Schutzbrief für Biker direkt bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht enthalten.
Vorsicht bei Nutzung von Saisonkennzeichen
Während früher viele Biker ihr Motorrad für die kalten Monate abgemeldet haben, um Versicherung und Steuern zu sparen, wird heute immer häufiger ein Saisonkennzeichen mit Gültigkeiten zwischen zwei und elf Monaten genutzt. "Das Motorrad darf sich außerhalb davon nicht im öffentlichen Raum befinden, dazu zählen beispielsweise Straßen und Parkplätze“, erläutert Johannssen. Wer das Motorrad außerhalb der angegebenen Zeit bewege, habe bei einem Unfall gravierende Probleme: "Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück. Zudem drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen." Wenn das Motorrad außerhalb der Saison gestohlen oder beschädigt wird, genießt der Versicherungsnehmer einen sogenannten Ruheversicherungsschutz. Dabei greift die Versicherung, allerdings wird die Vollkasko in der Ruhezeit auf eine Teilkasko heruntergestuft. Ein Diebstahl ist aber damit dennoch abgedeckt.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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