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Warngeräusche-Generator muss in E-Autos installiert sein
Sound ist Pflicht

Bei Feldversuchen auf öffentlichen Straßen wird die Wirksamkeit der Warntöne eines Mercedes EQC überprüft. Foto: Daimler/mid/ak
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(mid/ak) Was klingt gut und hat einen hohen Aufmerksamkeitswert? Seit dem 1. Juli 2019 müssen Elektroautos einen Warngeräusche-Generator installiert haben. Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) heißt der zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern gedachte Klangkörper im ansonsten weitgehend lautlosen Stromer.
Wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht, wird in der Verordnung exakt definiert. So sind etwa die Mindest- und Maximallautstärke und spezielle Geräuschanteile vorgeschrieben. Die Auslegung dieser Rahmenbedingungen ist aber keine einfache Angelegenheit. So basteln etwa Klangexperten im Akustikprüffeld an einem typischen Sound für jedes der elektrifizierten Modelle.
Dazu kommen spezielle Mikrofone zum Einsatz, bei Testfahrten in freier Wildbahn zeichnet ein Kunstkopf feinste Geräusche auf und kommt dabei dem menschlichen Hören ziemlich nahe. Die Anforderungen an den AVAS-Klang sind vielfältig. Er muss gut vernehmbar sein, aber nicht zu laut, muss deutlich machen, warum er zu hören ist, sollte aber nicht nerven – gar nicht so einfach, das alles unter einen Hut, respektive in eine Klang-Box, zu bringen.

Bei Feldversuchen auf öffentlichen Straßen wird die Wirksamkeit der Warntöne eines Mercedes EQC überprüft. Foto: Daimler/mid/ak
Mit Hilfe eines Kunstkopfs suchen Akustikexperten bei Mercedes nach dem besten Warngeräusch für E-Autos. Foto: Daimler/mid/ak
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Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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