Streit zwischen OB Wolff und Brettener Stadtrat
Befangen oder nicht befangen?

Jörg Biermann will beim RP prüfen lassen, ob er bei einem Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung befangen war.  | Foto: privat
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Bretten (swiz) Die Sitzung des Gemeinderats Bretten am 22. November beschäftigt auch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe. Im Verlauf der Sitzung hatte Oberbürgermeister Martin Wolff den Stadtrat der "aktiven" Jörg Biermann bei Punkt vier der Tagesordnung für befangen erklärt. Zur Abstimmung stand die Billigung des Bebauungsplans Sporgasse. Wolff hatte sein Vorgehen damit begründet, dass Biermann nicht nur Stadtrat, sondern auch Vorsitzender der Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) sei. Da die VBU eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben habe, sei Biermann befangen, auch wenn die Stellungnahme von Vorgängern im VBU-Vorsitz verfasst worden sei. "Das muss sich Herr Biermann dennoch anrechnen lassen", so Wolff.

Vehement protestiert oder zugestimmt?

Damit liege bei dem Stadtrat ein Interessenskonflikt vor. In der Sitzung habe Biermann "zwar gestikuliert", so Wolff. "Dadurch, dass er sich dann aber in den Zuschauerraum gesetzt hat, hat er die Befangenheit akzeptiert", betont der OB. Genau das sieht Jörg Biermann indes deutlich anders. Er habe nicht nur gestikuliert, sondern auch wortreich und vehement gegen den Vorwurf der Befangenheit protestiert. In der Frage, ob sich Biermann vehement wehrte oder durch seinen Gang in den Zuschauerraum die Befangenheit akzeptierte, liegt nun der Knackpunkt der Geschichte.

Im "worst case" wird noch einmal abgestimmt

Denn laut Biermann hätte der Gemeinderat über seine Befangenheit abstimmen müssen, da er Zweifel an der Rechtsmäßigkeit derselben deutlich gemacht hätte. Folgt man der Version des OB war eine Abstimmung dagegen nicht nötig, da Biermann seine Befangenheit akzeptiert habe, indem er aufgestanden sei, um bei den Zuschauern Platz zu nehmen. Nun kommt das Regierungspräsidium Karlsruhe ins Spiel. Dorthin haben beide Parteien, die Verwaltungsspitze als auch Jörg Biermann, den Fall zur Klärung hingegeben. Eine Entscheidung von dort steht noch aus. Im "worst case", müsse man den Tagesordnungspunkt noch einmal abstimmen, erklärt Wolff.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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