Jugendschutz: Testkäufe zeigen Defizite im Handel

Wenn Jugendliche an harten Alkohol kommen wollen, dann ist das immer noch möglich. Dieses alarmierende Ergebnis haben jetzt Testkäufe des Ordnungs- und Bürgeramtes mit Jugendlichen gezeigt.

Karlsruhe (pm) Alkohol an Jugendliche und Kinder zu verkaufen, ist verboten. Das Jugendschutzgesetz ist in diesem Punkt eigentlich unmissverständlich. Dessen Anwendung steht jedoch offenbar auf einem ganz anderen Blatt. Das haben jetzt wieder Testkäufe des Ordnungs- und Bürgeramtes Karlsruhe mit Jugendlichen gezeigt.

30 Verkaufsstellen – neun Nieten

Bei drei Testkauf-Aktionen wurden durch die „verdeckten Ermittler“ 30 Verkaufsstellen besucht. Dabei wurden neunmal Produkte an Jugendliche verkauft, die diese laut Gesetz nicht erwerben dürften. „Das Ziel der Testkäufe, nämlich das Verkaufspersonal insbesondere im Einzelhandel für das bestehende Verkaufsverbot für branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel sowie Tabakwaren weiter zu sensibilisieren, ist noch nicht in dem Maß erreicht, wie wir es uns wünschen“, bewertet denn auch Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts der Stadt Karlsruhe, die Testergebnisse.

„Verbote noch nicht in den Köpfen verankert“

„Nach wie vor zeigen unsere Testkäufe, dass die Verkaufsverbote, die der Jugendschutz dem Einzelhandel vorgibt, noch nicht überall in den Köpfen des Verkaufspersonals verankert sind. Auch wenn die Quote besser ausfällt als zu Beginn unserer Aktionen, sind wir mit den Ergebnissen noch nicht zufrieden“, so Weiße und kündigt weitere Testkäufe mit Jugendlichen an. „Damit wollen wir in aller Deutlichkeit auf das bestehende Verkaufsverbot für branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel sowie für Tabakwaren hinweisen.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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