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Ein Ehevertrag gibt Eheleuten mehr Sicherheit

Kurz bevor die Hochzeitsglocken läuten, denken Braut und Bräutigam sicherlich nicht an einen Ehevertrag. Denn unweigerlich bringt man mit einem Ehevertrag auch eine „Scheidung“ in Verbindung. Und daran möchte niemand kurz vor seiner Hochzeit erinnert werden. Statistisch gesehen scheitert jedoch jede dritte Ehe in Deutschland und wird auch geschieden.

Durch einen Ehevertrag können Streitigkeiten, die sich beim Scheitern der Ehe ergeben, vermieden werden. Hierzu können Regelungen zur Vermögensaufteilung oder zu Unterhalts- und Versorgungsansprüchen getroffen werden. Doch ein Ehevertrag bietet nicht nur mehr Sicherheit für den Fall der möglichen Scheidung. Mit einem Ehevertrag kann zum Beispiel auch die Vorsorge für das Alter oder dass ein Ehepartner eine schwere Erkrankung erleidet, getroffen werden. Und, was sicherlich nicht jedem bekannt ist, kann darin auch bestimmt werden, ob im Falle des Todes eines Elternteiles, der geschiedenen Ehepartner für die minderjährigen Kinder über das Erbe des Verstorbenen verfügen darf oder nicht.

Oft gibt es bei der Trennung beziehungsweise Scheidung einige Probleme bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens oder des Immobilienbesitzes. Denn mit dem Eingehen der Ehe gilt normalerweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung bedeutet dies, dass das gesamte, in der Ehe hinzuerworbene, Vermögen, hälftig geteilt wird. Mit einem Ehevertrag besteht hier die Möglichkeit andere Festlegungen, wie zum Beispiel die Gütertrennung, zu vereinbaren. Insbesondere Unternehmer sollen nicht gezwungen sein, im Scheidungsfall ihr Unternehmen oder Unternehmensteile veräußern zu müssen. Dies kann dann durch einen Ehevertrag, bei dem der Zugewinnausgleich modifiziert wird, vermieden werden. Durch einen Ehevertrag kann zudem sichergestellt werden, dass die geschiedenen Ehepartner auch Unterhaltszahlungen erhalten, mit denen sie ihren aus der Ehe gewohnten Lebensstandard halten können.

Alle diese Regelungen können sowohl vor der Hochzeit, als auch während der Ehe vereinbart und festgelegt werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei einem Anwalt über die Möglichkeiten eines Ehevertrages zu informieren und entsprechende Regelungen zu treffen, um für die Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden und für Sicherheit zu sorgen.

Quelle: Rechtsanwälte, Angelo Li Puma (Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht) und Anja Riedle

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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