Beispielhafter und starker Glaube und ein Vorbild an Loyalität

Vor 78 Jahren unterschrieb in dieser Zeit der 35-jährige Lagerkommandant des Konzentrationslagers Neuengamme SS-Hauptsturmführer Martin Weiß eine Nachricht an die 39-jährige Witwe Elsa Tretter aus Bretten. 

Nicht ganz 4 Wochen davor hatte sie durch ein Telegramm vom Tod ihres Mannes Oskar erfahren. Der Inhalt des Telegramms vom Lagerkommandant lautete: „Ehemann in Hamburg verstorben“

Damit sie eine Sterbeurkunde erhalten konnte, schrieb sie am 20.5.1940 einen Antrag auf Ausstellung dieser Urkunde.

Die Antwort vom 05.06.1940, die der Lagerkommandant unterschrieb:

„Betrifft: Ihr Schr. v. 20.5.40.
Zwecks Beschaffung der von Ihnen erbetenen Sterbeurkunde über Ihren im hiesigen Lager verstorbenen Ehemann Oskar T r e t t e r, werden Sie ersucht, die Geburtsurkunde Ihres Mannes und die Heiratsurkunde über die zwischen Ihnen geschlossene Ehe umgehend an das Standesamt in Neuengamme bei Hamburg einzusenden. Die Rückerstattung erfolgt dann zusammen mit der Sterbeurkunde.

Der Lagerkommandant

(SS-Hauptsturmführer)“

Standhaft trotz Verfolgung

Oskar Tretter stammte aus Gölshausen und lebte mit seiner Frau und seinen Kindern seit 1930 in Bretten. Oskar arbeitete als Lastwagenfahrer und zusammen mit seiner Frau schlossen sie sich den Ernsten Bibelforschern - wie man Jehovas Zeugen damals nannte - an. Im Jahr 1933 wurden Zeugen Jehovas verboten, trotzdem blieb die Familie ihrem Glauben treu und geriet dadurch ins Visier der nationalsozialistischen Obrigkeit.

Am 12.05.1936 wurde Oskar Tretter zum ersten Mal in Bruchsal wegen illegaler Weiterbetätigung bei den Zeugen Jehovas zu 3 Monate und 2 Wochen Haft verurteilt.

Im November 1939 wurde er zum zweiten Mal verhaftet und kam schließlich ins Konzentrationslager Neuengamme, wo er laut Lagerbericht am 09.05.1940 „verstorben“ ist. Der Lagerbericht gab als Todesursache einen Magen- und Darmkatarrh sowie Herz- und Kreislaufschwäche an.

Den Glauben nicht verloren und weiter loyal

Elsa selbst wurde am 28.10.1940 nach 5 Wochen Schutzhaft zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie weiterhin als Zeuge Jehovas tätig war. Sie kam deshalb ins Frauengefängnis nach Schwäbisch Gmünd. Danach kam sie zunächst nach Bretten zurück.

Nach dem Krieg, am 18. Juni 1950 wurde dieses Urteil durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Mannheim aufgehoben. Dabei wurde u.a. verfügt: „Die aufgehobene Strafe ist im Strafregister zu tilgen“. Bis dahin war Elsa Tretter also eine Vorbestrafte.

Vorbilder im Glauben

"Bei diesen Erinnerungen mischt sich immer große Beklemmung, tiefe Traurigkeit und gleichzeitig aber kräftige, freudige Hoffnung", so Dietmar Held.
"Was wäre passiert, wenn viel mehr Menschen diese Haltung und diesen Mut aufgebracht hätten?
Wie wird es sein, wenn einmal alle Menschen respektvoll, freundlich, ja sogar liebevoll aufeinander zugehen und füreinander da sein werden?

Eine Illusion?

Für Elsa war es eine gesicherte Erwartung künftiger Dinge. Die ganze Familie ist ein großes Vorbild im Glauben und in der Loyalität Jehova gegenüber.
(Heb 11:1; Ps 37:9,39; Matth. 5:5 )

Erstaunlich ist auch immer wieder, wie Überlebende trotz dieser schrecklichen Erlebnisse Frieden und sogar Freude verspüren können. Sie leben nach dem biblischen Grundsatz:

„Vergeltet niemandem Böses mit Bösem.“ (Rö 12:17)"

Quellen:
Familiendokumente und Archiv Gedenkstätte Neuengamme
Bilderquelle „Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R.“

Autor:

Jehovas Zeugen aus Bretten

Webseite von Jehovas Zeugen
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