Umbau Pforzheimer und Weißhofer Straße in Bretten
Finanzspritze für baustellengebeutelte Geschäfte beschlossen
Bretten (kuna) Seit fast einem Jahr laufen die Arbeiten zur Neugestaltung der Pforzheimer und Weißhofer Straße in Bretten. In drei Bauabschnitten soll die ehemalige Bundesstraße von Grund auf erneuert und aufgewertet werden. Die Umbauphase belastet jedoch auch die ansässigen Einzelhändler und Gastronomen. Um diesen finanziell unter die Arme zu greifen, hat der Gemeinderat nun einstimmig die Einrichtung eines Baustellenförderprogramms beschlossen.
Freiwillige Leistung der Stadt
Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, die in Form eines Mietzuschusses gewährt wird. Ein gesetzlicher Anspruch bestehe hierbei nicht, machte Alexandra Schmidt vom Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften am Dienstagabend, 23. April, deutlich. Zwar gebe es theoretisch einen Anspruch auf Hilfeleistung durch das Straßengesetz, allerdings seien die Vorgaben dafür streng und würden beim Umbau der Pforzheimer und Weißhofer Straße nicht zutreffen.
Gesetzlicher Anspruch trifft in Bretten nicht zu
So müssten die Wege zu den Betrieben etwa vollkommen abgeschnitten oder erheblich beeinträchtigt sein. Das treffe in Bretten nicht zu, da die Fußwege trotz der Baustellen durchgehend begehbar seien, so Schmidt. Außerdem sei auch bei gesetzlichen Entschädigungen eine sogenannte "Opfergrenze" vorgesehen, was bedeutet, dass Umsatzverluste zu einem gewissen Grad entschädigungslos hinzunehmen sind, sollten sie nicht zur Existenzbedrohung führen.
Förderung soll nicht den normal zu erwartenden Umsatz ausgleichen
Auch die Stadt betont trotz der Schwierigkeiten ausdrücklich die Eigenleistung der Betriebe. Oberbürgermeister Martin Wolff bekräftigte, dass die Förderungen die baustellenbedingten Einschränkungen abfedern sollen, aber nicht den normal zu erwartenden Umsatz ausgleichen solle.
Nur für inhabergeführte Betriebe
Insgesamt stellt die Stadt 90.000 Euro für das Förderprogramm bereit, auf den insgesamt 15 Betriebe zugreifen können. Die meisten Geschäfte liegen dabei im letzten Bauabschnitt, der von Juli 2025 bis Juni 2026 stattfinden soll. In dem Bereich der Pforzheimer Straße vom Marktplatz bis zur Ecke Pfluggasse sind zehn Antragsberechtigte ansässig (erster Bauabschnitt: drei Betriebe, zweiter Bauabschnitt: zwei Betriebe). Schmidt betonte, dass die Förderung nur für inhabergeführte Geschäfte gelten werde.
Förderung durch Mietzuschuss
Konkret sieht das Förderprogramm einen Mietzuschuss vor, der 50 Prozent der Grundmiete beträgt und auf maximal 6.000 Euro pro Betrieb gedeckelt ist. Ist der Händler auch Eigentümer des Gebäudes, wird 50 Prozent der durchschnittlichen Grundmiete der Betriebe im betroffenen Bereich gewährleistet. Voraussetzung für Antragsbewilligung ist ein nachgewiesener baustellenbedingter Umsatzrückgang, der mindestens 20 Prozent im Vergleich des Vorjahres ohne Baustelle aufweisen muss.
Lob für niederschwellige und unbürokratische Hilfe
Vonseiten des Gemeinderates gab es durchweg lobende Worte für die Finanzspritze, die durch einen niederschwelligen und unbürokratischen Zugang gewährleistet werde. „Man könnte es unter der Überschrift begreifen: ‚Die Stadt hilft unbürokratisch und zeitnah‘“, meinte der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Knecht.
Kritik an Situation im unteren Bereich der Pforzheimer Straße
Er ließ dennoch Kritik anlauten und verwies auf die Situation im unteren Bereich der Pforzheimer Straße. Durch den Wegfall von Parkplätzen, die nun vorrangig als Abstellfläche für den Baustellenbetrieb genutzt würden, seien auch die dortigen Betriebe eingeschränkt. Diese gelte es nach Auffassung der CDU ebenfalls demnächst zu entlasten, so Knecht.
"Die nächsten Jahre werden ganz schön hart"
Auch Thomas Rebel (FWV) betrachtete die finanzielle Unterstützung als einen „unfassbar wichtigen Schritt“. Er plädierte dennoch an die Verwaltung, bereits jetzt an die Händler des zweiten und dritten Bauabschnittes zu denken. „Die nächsten Jahre werden ganz schön hart“, meinte er.
Umsatzrückgang erst im Nachgang feststellbar
Zustimmung gab es auch vonseiten des AfD-Stadtrates Andreas Laitenberger. Er wollte allerdings wissen, weshalb die Maßnahme nicht bereits vor dem Umbau im Haushalt platziert worden sei. "Das wäre ein gutes Signal vor Baubeginn gewesen", so der AfDler. OB Wolff erklärte, dass die Maßnahme für den Haushalt 2023 noch zu früh gewesen wäre. Bürgermeister Michael Nöltner ergänzte, dass es ein Umsatzrückgang – der Voraussetzung für die Antragbewilligung ist – sich auch erst im Nachgang feststellen lasse.
OB Wolff: Belagsarbeiten bis Peter-und-Paul fertig
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Otto Mansdörfer verwies auf einen psychologischen Aspekt: Die Gemütslage werde sofort besser sein, sobald man „nicht nur in den Dreck gucken“ müsse. Er wollte daher wissen, wann die Belagsarbeiten des ersten Abschnittes fertig sein werden. OB Wolff bekräftigte seine Aussage, dass dies noch bis zum Peter-und-Paul-Fest geschehen werde.
Aufenthaltsqualität dauerhaft verbessern
Der Rathauschef holte außerdem aus: Die gesamte Maßnahme sei auch eine Form der Wirtschaftsförderung, da die Aufenthaltsqualität sich in der Straße dauerhaft verbessern werde, was dann wiederum den Betrieben zugute komme. Dadurch werde dann die Geschäftslage attraktiver, schlussfolgerte Wolff. Und: „Vielleicht verschwindet dann auch das ein oder andere unliebsame Wettbüro und andere, attraktive Geschäfte werden kommen.“
Autor:Kathrin Kuna aus Bretten |
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