Ausgleichstock: Gemeinden in der Region profitieren

Am 13. November fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die zweite Verteilungsrunde für den Ausgleichsstock 2018 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Profiteure sind auch die Gemeinden der Region.

Region (swiz) Am 13. November fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die zweite Verteilungsrunde für den Ausgleichsstock für das Programmjahr 2018 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Profiteure sind auch die Gemeinden in der Region. In der zweiten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 10,7 Millionen Euro an 31 Gemeinden. Damit werden 36 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 69,2 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Knittlingen, Gondelsheim und Ölbronn-Dürrn profitieren

Im Enzkreis profitiert zum einen Knittlingen von den Geldern aus dem Fonds für leistungsschwache Gemeinden. So erhält die Gemeinde für die Erweiterung und Sanierung des katholischen Kindergartens einen Zuschuss von 79.000 Euro. Ölbronn-Dürrn erhält aus dem Ausgleichstock sogar 242.000 Euro für den Teilumbau und die Erweiterung des bestehenden Schulhauses durch einen Anbau. Im Landkreis Karlsruhe darf sich Gondelsheim über einen Zuschuss von 414.000 für den Neubau des Feuerwehrhauses freuen. Die Neukonzeption und Erweiterung des Kindergartens "St. Ulrich" in Östringen wird gar mit 638.000 Euro gefördert.

Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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