Landesverkehrsminister Winfried Hermann setzt sich für schrittweise Öffnung der Fahrschulen ein
Strenge Hygieneauflagen sollen Fahrschulunterricht ermöglichen
Region (kn) Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann will sich dafür einsetzen, dass Fahrschulen mit strengen Schutzmaßnahmen im Mai wieder öffnen und den Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis starten dürfen: „Die Fahrschulen brauchen rasch eine Perspektive, wann und wie es mit ihren Betrieben weitergehen kann. Sinnvoll wäre eine bundeseinheitliche Lösung, wofür ich mich einsetzen werde“, erklärt Hermann.
Schrittweise Öffnung ab 11. Mai
Zur Frage, wie eine schrittweise Öffnung der Fahrschulen ausgestaltet und welche Hygieneanforderungen vorgeschrieben werden, gebe es noch keine Regelung in der Corona-Verordnung und auch keine abschließende Entscheidung der zuständigen Gremien. Das Verkehrsministerium setze sich dafür ein, dass diese Öffnung ab dem 11. Mai schrittweise erfolgen könne, so Hermannn.
Aufnahme des gesamten Fahrschulbetriebs am 25. Mai?
Vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Gremien und der Regelung in der Corona-Verordnung empfiehlt das Ministerium für Verkehr, dass die Fahrschulen bei ihren Planungen gemäß ihrer eigenen Konzeption für einen stufenweisen Einstieg vorgehen. Laut dem Ministerium könnte eine schrittweise Wiederaufnahme aber folgendermaßen aussehen:
- 11. Mai: Öffnung der Büroräume der Fahrschulen für den Publikumsverkehr
- 18. Mai: Beginn mit der Durchführung des Theorieunterrichts in allen Fahrerlaubnisklassen und der Ausbildung in den Zweiradklassen
- 25. Mai: Wiederaufnahme des gesamten Fahrschulbetriebes.
Fahrschulen wichtig für systemrelevante Berufe
Was die Hygieneanforderungen anbelangt, spricht nach Angaben des Ministers einiges dafür, dass dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen gestellt werden. Für die Ausübung vieler systemrelevanter Berufe wie Rettungsdienst oder Feuerwehr sei die Fahrerlaubnis zwingende Voraussetzung, so Hermann. Bei Berufskraftfahrern habe bereits vor der Krise Personalknappheit bestanden, weshalb mit der Ausbildung von Nachwuchsfahrern nicht bis zum Ende der Corona-Pandemie abgewartet werden könne.
Bei Dauerschließung droht Insolvenz-Welle
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg sowie der Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen haben dem Verkehrsminister bereits ein gemeinsames Konzept für Umsetzung und Hygieneschutzmaßnahmen vorgelegt. Beide Verbände gehen davon aus, dass mindestens 50 Prozent der Betriebe in die Insolvenz gehen würden, sollte das Betriebsverbot nicht in absehbarer Zeit aufgehoben werden.Auch Ausbildungsstätten für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer sollen wieder öffnen
Über die Fahrschulen hinaus möchte Hermann auch den Betrieb der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern wieder öffnen. Erforderlich seien darüber hinaus auch Regelungen hinsichtlich der Abnahme von Prüfungen.
Erste Verbesserungen durch neue Corona-Verordnung
Hermann sieht indes auch eine Lösung im Alleingang als möglich an: „Sollte eine bundeseinheitliche Lösung für die Fahrschulen scheitern, werde ich mich für eine Lösung auf Landesebene einsetzen, die sowohl den gesundheitlichen und hygienischen Belangen von Fahrschülern und Fahrlehrern gerecht wird als auch den Fahrschulen mehr Planungssicherheit gibt.“Konkret gehe es um die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen bei der Technischen Prüfstelle des TÜV Süd, die Prüfungen für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und die Fachkundeprüfungen im Bereich des Güterkraftverkehrs bei den Industrie- und Handelskammern. Erste Verbesserungen gebe es aber bereits, so Hermann. So könnten mit der siebten Änderung der Corona-Verordnung die Schulungen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation (unter anderem durch Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE) und zur Ausbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern wiederaufgenommen werden.
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Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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