Eklat bei Betriebsausflug der Polizei
Ermittlung gegen Polizist nach „Hundeleine-Fall“ eingestellt
Stuttgart (dpa/lsw) Ein Polizist, der bei einem feuchtfröhlichen Ausflug einer Auszubildenden eine Hundeleine umlegen wollte, wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag sagte, wurden die Ermittlungen wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen den Mann eingestellt. Er musste 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, hieß es. Zuvor hatten das die «Stuttgarter Nachrichten» und die «Stuttgarter Zeitung» gemeldet. Die dem...