Mühlacker: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an Ehefrau

Das Landgericht Karlsruhe hat einen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Karlsruhe (dpa/lsw) Der zum Tatzeitpunkt 41 Jahre alte Syrer habe die 37-Jährige aus niedrigen Beweggründen mit neun Messerstichen getötet, um sie zu bestrafen und ein Zeichen zu setzen, sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags erreichen wollen (Az.: 1 Ks 83 Js 2757/18).
Schmidt sprach von einer schrecklichen Bluttat, die Anfang März die Stadt Mühlacker (Enzkreis) erschüttert habe. Auslöser war nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer ein Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eines der vier gemeinsamen Kinder. «Der Angeklagte konnte sich nicht damit abfinden, dass die Frau die Obhut über seinen ältesten Sohn bekommen sollte», sagte Schmidt.

Kinder mussten Mord mit ansehen

Die Familie war wegen des Bürgerkriegs in Syrien nach Deutschland geflüchtet - zunächst die Frau mit einem Teil der Kinder, später der Mann mit dem Rest der Familie. Die Frau hatte sich schon während der Flucht von ihrem Mann getrennt und lebte in Mühlacker mit ihrem neuen Partner und drei Kindern zusammen. Der Mann wohnte mit dem ältesten Sohn in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald.
Ein Teil der Kinder hatte den Mord mit ansehen müssen, die Frau starb in den Armen der Tochter. Der Mann hatte auf seiner kurzen Flucht ein Handy-Video gedreht und ins Netz gestellt, in dem er seine Tat rechtfertigte. Das Video habe deutlich gezeigt, dass der Angeklagte aus einem von Hass geprägten Vergeltungs- und Bestrafungsmotiv gehandelt habe, sagte Schmidt.

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Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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