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Erst planen, dann planschen

Ein Pool im Garten? Ein Poolgarten! | Foto: Daubenschüz Wassertechnik/akz-o
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(akz-o) Die Sommer in Deutschland werden wärmer, und ein Pool im Garten bietet Abkühlung und Erfrischung. Damit die „Brandung vor der Haustür“ für Entspannung pur sorgt und genau den Zweck erfüllt, den sich Kunden wünschen, gilt es Folgendes zu beachten:

1. Fachmann first: Wer einen professionellen Pool haben möchte, der geht zum Profi. Schwimmbadbau-Fachunternehmer findet man über die Umkreissuche auf der Website des Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness e.V. (bsw), www.bsw-web.de.

2. Ziele definieren: Es gibt viele gute Gründe für einen eigenen Pool, beispielsweise Abkühlung an heißen Sommertagen, Wasserspaß für die Kinder, Verschönerung des Gartens oder Trainingsstätte mit flexiblen Öffnungszeiten. Er kann Entspannungsoase sein, aber auch coole Partykulisse. Empfehlenswert ist, zu Beginn zu überlegen, wofür der Pool in erster Linie da sein soll.

3. Budget festlegen: Wie viel Geld möchte man für einen Pool ausgeben? Diese Frage sollte man realistisch für sich beantworten und offen gegenüber dem Poolbauer kommunizieren. Auf Grundlage des vorhandenen Budgets kann er fachgerecht beraten und sagen, was möglich ist.

4. Energieeffizient planen: Umweltbewusstes Schwimmen fängt schon bei der Standortplanung des Beckens an. Ein windstiller sonniger Ort ist die beste Voraussetzung, um die Sonne als natürliche Energiequelle zur Wassererwärmung zu nutzen. Solarabsorber, montiert auf einem sonnenbeschienenen Dach, können eine weitere Möglichkeit sein, noch mehr Gratiswärme auf das Wasser zu übertragen. Auch Wärmepumpen, die mit der kostenlos vorhandenen Energie der Natur arbeiten, tragen zu einem ressourcenschonenden Schwimmvergnügen bei. Was auf keinem Pool fehlen sollte, ist eine Schwimmbadabdeckung, die den Energiebedarf um bis zu 80 Prozent senken kann.

5. Zubehör berücksichtigen: Schwalldusche, um sich den Nacken massieren zu lassen, Gegenstromanlage, um sportliche Höchstleistungen zu vollbringen, Poolalarm, wenn kleine Kinder das Becken nutzen – das Angebot an Accessoires ist vielfältig. Das Schwimmbad kann mit der passenden Ausstattung den Kundenwünschen gerecht werden.

6. Baurecht beachten: In der Regel braucht man für Pools mit bis zu 100 qm³ Wasserinhalt keine Baugenehmigung. Allerdings kann es je nach Baugebiet und Bundesland Abweichungen geben. Daher lieber vorab bei den örtlichen Baubehörden nachfragen. Und unbedingt auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück achten.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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