Mannheim: Prozess um erfundenen Anschlag

Der Prozess um einen Blogger, der "Fake News" über einen angeblichen Terroranschlag verbreitet hat, ist am Montag vertagt worden.

Mannheim (dpa/lsw) Der Prozess um einen Blogger, der "Fake News" über einen angeblichen Terroranschlag verbreitet hat, ist am Montag vertagt worden. Das Amtsgericht Mannheim soll prüfen, ob der Betreiber vom "Rheinneckarblog" wegen eines erfundenen Beitrags über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten eine Geldstrafe zahlen muss. Der Blog hatte am 4. März den Artikel über einen angeblichen Anschlag mit 136 Toten in Mannheim publiziert. In dem erfundenen Text war die Rede von 50 Angreifern, die für ein "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes» verantwortlich seien.

"Bericht war geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören"

Zwar war der Beitrag mit kleinen Fehlern gespickt, so dass ein kundiger Leser hätte misstrauisch werden können. Aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Bericht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Daraufhin verhängte das Gericht im Juli eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro. Dagegen erhob der Betreiber des Blogs Einspruch. Er habe mit dem Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen wecken wollen. Außerdem hätten Reaktionen auf den Beitrag gezeigt, dass die Medienkompetenz vieler Internetnutzer gering ausgeprägt sei.

"Mir ist das Herz stehen geblieben"

Unter anderem wurde am Montag vor Gericht der Polizeibeamte gehört, den der Blogbetreiber damals anrief und auf den Artikel über den angeblichen Anschlag - veröffentlicht um 3.47 Uhr in der Nacht - hinwies. Der Beamte sagte, er habe in Absprache mit anderen Behörden über eine Twitter-Meldung Entwarnung gegeben, damit sich die Menschen nicht beunruhigten. Allerdings hieß es in dem Beitrag über den erfundenen Anschlag, die Behörden hätten eine Nachrichtensperre verhängt und leugneten die Bluttat. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Beitrag vom "Rheinneckarblog" etwa 20.000 Mal angeklickt. Viele kritische Äußerungen waren danach in sozialen Netzwerken zu lesen. "Mir ist das Herz stehen geblieben", hieß es etwa in einem Post, der in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht und von der Vorsitzenden Richterin am Montag vorgelesen wurde.

Gericht lehnte Befangenheits-Antrag ab

Weil der Blogger und sein Anwalt die Vorsitzende Richterin für voreingenommen hielten, hatte der Anwalt am Montag einen Befangenheitsantrag gestellt. Die Verteidigung begründete ihn etwa mit den Internet-Posts, die von der Richterin vorgelesen wurden und die in die Beweisaufnahme einfließen sollen. Weil die Richterin eigenen Angaben zufolge einen Teil davon selbst recherchiert habe, habe sie eine Aufgabe der Staatsanwaltschaft übernommen, argumentierte der Verteidiger. Daher sei nicht von einer fairen Gerichtsführung auszugehen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Verhandlung wird am 7. Januar fortgesetzt.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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