Alkohol im Straßenverkehr
Wie schlimm ist es wirklich?

Foto: Mikael Damkier - stock.adobe.com
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Karlsruhe (ots) Gerade zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel trifft man sich gerne in gemütlicher Runde und trinkt das ein oder andere Glas Alkohol. Aus ein oder zwei Gläsern werden auch schnell einmal mehr und danach setzen sich manche ans Steuer, aufs Fahrrad oder steigen auf die derzeit so beliebten E-Scooter ... vielleicht nicht die beste Idee? Viele überschätzen ihren Körper oder unterschätzen die Auswirkungen von Alkohol. Im Straßenverkehr gelten grundlegende Regeln.

Beim E-Scooter gilt genauso wie beim Auto:
0,0 Promille für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit
Ab 0,5 Promille wird von Ordnungswidrigkeiten gesprochen. Es drohen Bußgelder um die 500 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, abruptes Bremsen und Beschleunigen, selbst ein kleiner Unfall ...) ist man im Bereich der Straftaten. Es drohen Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug des Führerscheins und unter Umständen die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU).

Beim Fahrrad gilt:
Ab 1,6 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen ist man wieder bei der Straftat. Es drohen die gleichen Strafen wie beim Auto oder E-Scooter.
Kommt in der dunklen Jahreszeit, wenn der Fahrspaß bereits durch schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse getrübt wird, noch Alkoholeinfluss dazu, der die Reaktionszeiten vermindert, kann dies im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Unfällen führen.

Klingt nicht so toll, oder? Also vielleicht doch lieber zu Fuß nach Hause gehen, ein Taxi nehmen, sich abholen lassen oder bei Freunden übernachten. Die Polizei sagt: "Riskiert keine unnötigen Strafen und seid bitte keine Gefahr für Andere und euch selbst!" Weitere Informationen zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr sind unter www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol zu finden.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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