Blauzungenkrankheit: Enzkreis bleibt für zwei Jahre Sperrgebiet – Amt erinnert an Meldepflicht

Enzkreis (enz) Nachdem im Landkreis Rastatt ein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden war, ordnete das Landratsamt Enzkreis am 13. Dezember per Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an, die eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche verhindern sollen. Diese Maßnahmen werden für zwei Jahre in Kraft bleiben; dies teilt das Landratsamt mit. Im Enzkreis gibt es 500 Tierhalter, deren Tiere – vor allem Rinder, Schafe und Ziegen – von der Blauzungenkrankheit betroffen sein könnten. „Davon sind bisher nur zwölf, also gerade mal zwei Prozent, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen“, zeigt sich Dr. Ulrich Dura enttäuscht. Der Leiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramts appelliert noch einmal an alle betroffenen Tierhalter, ihre Tierhaltung und deren Standort zu melden. Entsprechende Meldebögen liegen auf den Rathäusern im Enzkreis aus oder können unter www.enzkreis.de heruntergeladen werden.

„Sämtliche Rinder, Schafe und Ziegen unterliegen weitreichenden Verbringungsbestimmungen“

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen völlig ungefährlich ist. Allerdings geht der Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden durch weitreichende Handelsrestriktionen einher. „Nach dem Fall im Kreis Rastatt und der Ausweisung von ganz Baden-Württemberg als Sperrgebiet unterliegen sämtliche Rinder, Schafe und Ziegen weitreichenden Verbringungsbestimmungen“, erläutert Dura. Dies betreffe sowohl Transporte innerhalb des Sperrgebiets als auch innerhalb Deutschlands in freie Gebiete. Wer Tiere transportiert, braucht dafür verschiedene Tierhalter-Erklärungen, die ebenfalls unter www.enzkreis.de heruntergeladen werden können. Weitere Informationen gibt es beim Verbraucherschutz- und Veterinäramt telefonisch unter 07231/308-9401.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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