Beim Obst- und Gartenbauverein kann am 2. Oktober gesaftet werden / Voranmeldung wegen Corona zwingend erforderlich
Das Saftmobil kommt nach Neibsheim

Neibsheim (kn) In diesem Jahr tragen die Obstbäume wieder viele, wenn auch oftmals etwas kleinere Früchte. Diese wollen wie in jedem Jahr verarbeitet werden. Daher hat der Obst- und Gartenbauverein Neibsheim (OGV) das Saftmobil bestellt. "Stand heute gehen wir davon aus, dass das Saftmobil im Rahmen der dann geltenden Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden kann", sagt der erste Vorsitzende Thomas Hauck.

Nur Kleinstgruppen dürfen gleichzeitig anwesend sein

Vorteil ist, dass das Saftmobil im Freien betrieben werden kann und auf Grund der festen Terminvergaben nur Kleinstgruppen (Familien) gleichzeitig anwesend sein dürfen. Der OGV hat mit Betreiber Thomas Wiedl einen Termin am 2. Oktober festlegen können. Der Standort ist wie bisher vor dem Hasenheim in der Oberen Mühlgasse 33.

Anmeldung wegen Corona-Vorschriften erforderlich

Eine Anmeldung mit einer ungefähren Mengenangabe ist unter http://www.saftmobil.net oder unter 0172-6963931 für die Planung zwingend erforderlich. So sollen die geltenden Corona-Vorschriften eingehalten und Menschenansammlungen vermieden werden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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