Amtsgericht Bretten verurteilt Versammlungsleiter nach Corona-Demonstration
Kein Mund-​Nasen-Schutz - 900 Euro Strafe

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Bretten (bea) "Schuldig." So lautet das Urteil von Richter Fabian Weisse im Verfahren gegen einen Brettener, der nach Auffassung des Amtsgerichts als Versammlungsleiter an vier Terminen der Veranstaltungsreihe "Meditation für Freiheit" gegen die Auflagen des Ordnungsamtes verstoßen hat. Bei den Demonstrationen hatte seit Anfang April 2020 eine Gruppe in der Melanchthonstadt gegen die Corona-Richtlinien der Regierung protestiert. Für die Versammlungen hatte das Ordnungsamt die Anordnung gegeben, dass der Versammlungsleiter während der Veranstaltung grundsätzlich einen Mund-​Nasen-Schutz zu tragen habe. Da sich der Angeklagte, der angab von der Mund-​Nasen-Schutzpflicht befreit zu sein, nicht daran hielt, verurteilte Weisse den Angeklagten zu einer Strafe von 900 Euro.

Auflage des Ordnungsamts muss eingehalten werden

Ausschlaggebend für Richter Weisse war, dass der Angeklagte die „sofort vollziehbare“ Auflage des Amtes hätte befolgen müssen, ungeachtet deren möglicher Rechtswidrigkeit, die wiederum der Verteidiger annahm. Dieser hatte einen Freispruch gefordert, wobei er eingestand, dass sich sein Klient verwaltungsrechtlich gegen die Auflagen des Ordnungsamts hätte wenden müssen, was dieser jedoch nicht getan habe. Der Angeklagte selbst hatte sein letztes Wort genutzt, um darauf zu verweisen, dass er zu keiner Zeit der Meinung gewesen sei, etwas Rechtswidriges getan zu haben. „Wir saßen nur da, um stille, lebensfördernde Impulse zu setzen“.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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