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Versicherungs-Wechsel
Bedürfnisse prüfen

Versicherte sollten genau überlegen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung noch ihren Bedürfnissen entspricht und was sie von einer neuen Versicherung erwarten. | Foto: Pixabay/mid/ak-o
  • Versicherte sollten genau überlegen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung noch ihren Bedürfnissen entspricht und was sie von einer neuen Versicherung erwarten.
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(mid/ak-o) Der 30. November ist für Autofahrer ein wichtiger Termin. Denn dann endet für die Versicherten die jährliche Wechselfrist für die Kfz-Versicherung.
Viele Versicherungen passen ihren Schutz an die veränderten Mobilitätsbedürfnisse an. Daher sollten sich Versicherte genau überlegen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung noch ihren Bedürfnissen entspricht und was sie von einer neuen Versicherung erwarten. Dabei sollten nicht nur der Preis, sondern vor allem auch die Konditionen verglichen werden.
Häufig spielen auch andere Fortbewegungsmittel wie das Fahrrad oder ein eigener E-Scooter im eigenen Alltag eine Rolle. Hier lohnt es sich, diese gleich im Rahmen einer eigenen Versicherung mitabzusichern. Wer ein Fahrrad besitzt, will dieses zum Beispiel auch vor Diebstahl schützen. Die eigenen Wünsche an die Versicherungsleistung sollten daher möglichst genau abgesteckt werden, damit das passende Versicherungsprodukt gefunden werden kann.
Interessierte sollten sich zunächst frühzeitig über die individuellen Fristen zur Vertragskündigung informieren. Denn nicht jeder Vertrag kann automatisch zum 30. November gekündigt werden. Hier lohnt es sich, noch einmal genau die Vertragsbedingungen zu überprüfen. Für eine wirksame Kündigung muss diese bis zum Stichtag beim Versicherer vorliegen und sollte einige Tage vorher am besten per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden.
Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können auch ohne Unterschrift per E-Mail gekündigt werden. Dann muss aber der Absender beim Versicherer eindeutig identifizierbar sein. Dies kann durch Angabe von personenbezogenen Daten, insbesondere dem Namen, Anschrift, Telefon-, Kunden- und Versicherungsnummer gewährleistet werden. Außerdem sollte die gesendete E-Mail als Nachweis immer gespeichert werden. Im Idealfall können sich Versicherte über ihren E-Mail-Provider eine Versand- und/oder Lesebestätigung einrichten. So liegt auch ein Nachweis vor, wenn die Versicherung selbst keine Eingangsbestätigung versendet. mid/ak-o

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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