Tiefstehende Sonne sorgt für Stress
(mid/akz-o) Die Tage werden wieder länger. Damit verbunden ist allerdings auch das Phänomen der tiefstehenden Sonne. Und genau die, so schön sie im Prinzip auch ist, sorgt für große Gefahr bei Autofahrern. Bei strahlendem Sonnenschein kann die Sicht stark beeinträchtigt sein und das Reaktionsvermögen sinkt. Generell gilt bei blendender Sonne: Runter vom Gas und den Blick auf den rechten Fahrbahnrand senken. Wer von der tief stehenden Sonne geblendet wird, sollte abrupte Fahr- und Bremsmanöver unbedingt vermeiden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.
Zudem gilt: Ausreichend Sicherheitsabstand halten und vorausschauend fahren. Denn wer bei Tempo 50 nur für eine Sekunde die Augen schließen muss, legt bereits rund 15 Meter im Blindflug zurück. Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Wer versehentlich direkt in die Sonne schaut, ist für kurze Zeit nahezu blind. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.
Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille. Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen. Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasser-Zusätze verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: Die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das Gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.
Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Auch Bremslichter vorausfahrender Autos sind schwerer zu erkennen. Da hilft es nur, vorsichtig an die Kreuzung heranzufahren und notfalls anzuhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede einer blendenden Sonne nicht. Vielmehr kann Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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