Der Brettener Ordnungsamtsleiter Simon Bolg zu den verschärften Regelungen des Glücksspielvertrags
"Betreiber hatten genügend Zeit sich darauf einzustellen"
Bretten/Region In Baden-Württemberg gelten seit 1. Juli neue Abstandsregeln für Spielhallen. Der Grund: Der sogenannte Glücksspiel-Staatsvertrag schreibt vor, dass eine Spielhalle von einem Kindergarten, einer Schule oder aber auch einer anderen Spielhalle mindestens 500 Meter entfernt sein muss. Von der Landesregierung kam nun die Aussage, die Regeln für den Mindestabstand konsequent durchzusetzen. Welche Folgen dies für die Spielhallen in Bretten haben könnte, hat die Brettener Woche den Leiter des Ordnungsamts Bretten, Simon Bolg, gefragt.
Welche Auswirkungen hat die neue gesetzliche Regelung auf die Spielhallen in Bretten?
Die Auswirkung der neuen gesetzlichen Regelungen sind, dass Spielhallen grundsätzlich zu schließen haben, wenn der Mindestabstand zwischen den Spielhallen untereinander oder zu Schulen oder Jugendeinrichtungen von 500 Meter unterschritten ist. Es gibt aber auch „Altfälle“, die von der neuen gesetzlichen Regelung nicht beziehungsweise nicht vollumfänglich erfasst werden. Wir prüfen gerade für jede einzelne Spielhalle individuell, welche Sach- und Rechtslage einschlägig ist. Danach wird aller Voraussicht nach in einem Auswahlverfahren festgelegt, welche Spielhallen zu schließen haben.
Wie viele Spielhallen gibt es in Bretten?
In Bretten gibt es derzeit 13 Spielhallen.
Gibt es bei etwaigen Schließungen eine gesetzliche Übergangszeit oder müssen die Lokalitäten sofort schließen?
Eine gesetzliche Übergangsfrist gibt es in Baden-Württemberg nicht. Das Landesglückspielgesetz stammt aus dem Jahr 2012. Die Spielhallenbetreiber hatten genügend Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Sofern es zu einer Schließungsverfügung durch das Ordnungsamt kommt, wird den Spielhallenbetreibern in der Regel eine Abwicklungsfrist eingeräumt, damit unter anderem Mietverträge oder Personal gekündigt werden können. Dies kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.
Die Fragen stellte Redaktionsleiter Christian Schweizer.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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