Enzkreis: Wohnungen für Flüchtlinge gesucht

Auch wenn die wöchentlichen Zugangszahlen an Flüchtlingen gesunken sind, muss der Enzkreis weiter neue Flüchtlinge unterbringen. 125 werden es voraussichtlich im April sein.

Enzkreis (enz/cris) Fast 900 Asylbewerber hat der Enzkreis derzeit in Wohnungen untergebracht – die meisten Immobilien wurden dabei von privaten Eigentümern angemietet. „In den Wohnungen bringt der Enzkreis fast nur Familien unter“, sagt Sozialdezernentin Katja Kreeb: „Zum einen habe wir relativ wenige junge, alleinstehende Männer, und zum anderen ist es einfacher, für diesen Personenkreis Gemeinschaftsunterkünfte zu stellen.“ Bei Familien sehe es etwas anders aus: Für sie sei es wesentlich schwieriger, auf beengtem Raum zu leben und sich mit anderen Bad und WC zu teilen. „Wer selbst kleine Kinder hat, der weiß, dass man die Privatsphäre dringend braucht“, betont Kreeb.

Suche nach geeigneten Wohnungen

Deshalb ist das Landratsamt weiterhin auf der Suche nach geeigneten Wohnungen oder Häusern, auch um in absehbarer Zeit die eine oder andere Notunterkunft schließen zu können. „Zusätzlich zu den momentan 85 Objekten möchten wir weitere anmieten, um noch mehr Menschen dezentral unterzubringen“, sagt Erster Landesbeamter Wolfgang Herz, beim Enzkreis für die Unterbringung zuständig. Und ergänzt: „Auch die Kommunen suchen nach günstigem Wohnraum, denn sie sind für die Anschluss-Unterbringung zuständig.“

Kein Wettstreit zwischen Landratsamt und Kommunen

Eine Konkurrenzsituation sieht Herz dennoch nicht: „Wir versuchen, die Flüchtlinge gleichmäßig anhand der Einwohnerzahl auf die Städte und Gemeinden zu verteilen, unabhängig davon, ob sie in der vorläufigen oder in der Anschluss-Unterbringung leben“. Mit anderen Worten: Dort, wo der Kreis im Verhältnis viele Menschen untergebracht hat, beispielsweise in Maulbronn, Mönsheim, Neulingen oder Remchingen, können sich die Bürgermeister auf wenige Menschen für die Anschluss-Unterbringung einstellen – und umgekehrt. Zudem gebe das Landratsamt Wohnungsangebote an die Kommunen weiter, wenn sich Objekte besser für die Anschluss-Unterbringung eignen.

Keine „Pro-Kopf-Pauschale“: Kreis zahlt ortsübliche Mieten

Was den Mietpreis angeht, orientiert man sich beim Enzkreis am Niveau des Sozialgesetzbuchs II und an den ortsüblichen Preisen für Wohnungen oder Häuser. Die Mieten seien jedoch grundsätzlich verhandelbar, wie Herz sagt. Im Einzelfall werde zum Beispiel geprüft, ob aufgrund einer höheren Anzahl an Bewohnern von einer stärkeren Abnutzung ausgegangen und deshalb eine höhere Kaltmiete vereinbart werden könne. Gerüchte, wonach der Kreis eine „Pro-Kopf-Pauschale“ bezahle oder gar bezahlen müsse, weist Herz deutlich zurück.

„Wir wollen und können nicht an der Mietpreis-Schraube drehen“, sagt auch Landrat Karl Röckinger. Denn steigende Mieten machten nicht nur für die „Normalbevölkerung“ die Wohnungssuche schwierig – sie kämen zudem wie ein Bumerang auf den Kreis zurück: „Das würde uns spätestens in zwei, drei Jahren einholen, weil wir dann wesentlich mehr bei den Hartz IV-Empfängern ausgeben müssten“, sagt der Kreischef. Wobei Röckinger damit rechnet, dass auch viele Flüchtlinge zu diesem Personenkreis gehören werden, weil sie nicht so schnell den Weg in feste Beschäftigungs-Verhältnisse finden, wie sie das selbst gerne wollen.

Eigenes Sachgebiet im Landratsamt

Beim Landratsamt wurde ein eigenes Sachgebiet eingerichtet, das sich um die Unterkunfts-Akquise kümmert. Das Team erfasst die Angebote und fordert gegebenenfalls die Pläne direkt beim zuständigen Bauamt an. Danach folgt eine erste Besichtigung, bei der nicht nur der Zustand der Wohnung, sondern auch eventuell notwendige Maßnahmen des Brandschutzes geprüft werden. „Der Brandschutz richtet sich nach der Zahl der Menschen, die in einer Unterkunft leben“, erklärt Wolfgang Herz: „Es macht einen Unterschied, ob sich im Notfall zwei oder zwölf Menschen in kürzester Zeit in Sicherheit bringen müssen.“

Wer eine Wohnung anbietet, schließt den Mietvertrag nicht mit den Menschen, die dort einziehen, sondern mit dem Landratsamt. Das Amt überweist die Miete und die Nebenkosten und haftet als Mieter auch für eventuell auftretende Schäden. Fragen beantwortet auch ein Informationsblatt, das beim Landratsamt angefordert oder im Internet heruntergeladen werden kann. Antworten bietet auch das Team Flüchtlings-Unterkünfte. Es ist erreichbar unter Tel. 07231 308-1809 oder -1841 oder per E-Mail an unterkunft@enzkreis.de. Am einfachsten erfolgt die Meldung einer freien Wohnung mit den Basisinformationen zur Immobilie über ein Kontaktformular im Internet auf www.enzkreis.de/unterkunft.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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