Entstandener Schaden wird statistisch nicht erfasst
Fast 800 Verfahren wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen
Stuttgart (dpa/lsw) Seit dem Start der Corona-Soforthilfen für Unternehmen vor einem Jahr haben Ermittler in Baden-Württemberg rund 800 Verfahren wegen Betrugs eingeleitet. Von April 2020 bis Ende Februar 2021 waren es genau 798, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Wie groß der dadurch entstandene Schaden ist, werde statistisch nicht erfasst, hieß es. In aller Regel handle es sich um Subventionsbetrug, der auch gegeben sei, wenn tatsächlich kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstanden ist - zum Beispiel wenn der Betrug vor der Auszahlung bemerkt wird. Das Landeskriminalamt kam laut «Heilbronner Stimme» (Samstag) bei Fällen aus dem Jahr 2020 auf einen Gesamtschaden von drei Millionen Euro.
Umlenkung von Geld und falsche Angaben
Bei den Taten ließen sich verschiedene Vorgehensweisen unterscheiden, erläuterte das Ministerium. Die Betrüger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens Soforthilfe beantragten und das Geld dann umlenkten. Oder, und das sei die weit überwiegende Mehrzahl der Fälle, ein Antragsteller mache falsche Angaben, um unberechtigt Hilfen zu kassieren. «Es ist völlig inakzeptabel, wenn sich gewisse Personen an Hilfsgeldern zu bereichern versuchen, die eigentlich für die Rettung von Unternehmen vorgesehen sind», sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). «Es ist deshalb richtig, dass der Subventionsbetrug verfolgt wird und die Justiz die Betrüger zur Rechenschaft zieht.»
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
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