"Priorität für Familie und Soziales"
Gemeinderat Bretten stimmt gegen Erhöhung der Kindergartengebühren um 8,5 Prozent

Der Kindergarten "Drachenburg" ist einer der städtischen Kindergärten in Bretten. Foto: archiv
  • Der Kindergarten "Drachenburg" ist einer der städtischen Kindergärten in Bretten. Foto: archiv
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Bretten (swiz) Der Brettener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend entschieden, an seinem Beschluss vom 6. Juli 2022 festzuhalten, wonach die Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten im Kindergartenjahr 2023/24 um 3 Prozent erhöht werden. Damit lehnte der Rat im selben Zug einen Antrag der Verwaltung ab, die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/24 um 8,5 Prozent zu erhöhen.

Nicht-Erhöhung aus Corona-Jahren soll nachgeholt werden

Diese deutliche Erhöhung geht auf eine gemeinsame Empfehlung der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zurück. Diese begründen den hohen Prozentsatz damit, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie nicht an die Eltern weitergegeben worden seien. Daher müsse nun eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.

Deckungsgrad in Bretten bei 14 Prozent

Allgemein sollte in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad bei den Kindertageseinrichtungen von 20 Prozent durch Elternbeteiligung angestrebt werden. In Bretten liegt man derzeit bei 14 Prozent. "Wir haben in den vergangenen drei Jahren keine Erhöhung der Beiträge beschlossen. Wenn wir es jetzt bei den 3 Prozent Erhöhung belassen, dann geht die Schere zwischen den Empfehlungen und den Beiträgen in Bretten noch weiter auseinander", gab Bürgermeister Michael Nöltner zu Beginn der Sitzung zu bedenken.

"Frühkindliche Bildung muss Priorität haben"

Anders sah das Martin Knecht, Sprecher der CDU. Seine Fraktion lehne eine Steigerung der Gebühren um 8,5 Prozent klar ab. Der Alternativ-Vorschlag der Christdemokraten, die Erhöhung von 8,5 Prozent über mehrere Jahre zu strecken und zunächst um maximal 4 Prozent zu erhöhen, wurde in der Folge aber ebenfalls abgelehnt. Überhaupt, so Knecht, sei die CDU dafür, die Idee der kostenfreien Kita endlich zum Thema zu machen, auch wenn derzeit noch die Mehrheit der Bundesländer aus Gründen des Eigennutzes Änderungen im Länderfinanzausgleich ablehne. "Der Bereich der frühkindlichen Bildung muss Priorität haben", betonte Knecht. Zudem brauche es auch in der Haushaltsdebatte einen "Paradigmenwechsel". Man müsse endlich "Familie und Soziales" auf Nummer eins setzen und zum Beispiel neue, teure Dorfplätze oder Ähnliches auf Nummer zwei setzen.

"Wir stecken soviel Geld in Bauprojekte"

Auch "die aktiven" sprachen sich deutlich gegen eine Erhöhung der Gebühren um 8,5 Prozent aus. Die Stadt stecke soviel Geld in Bauprojekte, da könne man sich diese Differenz auch leisten, betonte Sprecher Jörg Biermann. Einen Kompromissvorschlag brachte Grünen-Stadtrat Fabian Nowak in die Debatte ein. Die Grünen könnten wohl mit einer Erhöhung von 6 Prozent mitgehen. Der Vorschlag wurde später ebenfalls abgelehnt. Zudem betonte Nowak, man müsse mehr Eltern, die sich die Beiträge nicht leisten könnten, auf die Angebote der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinweisen, die in solchen Situationen helfen könne.

"Das ist beschämend"

Ablehnung zur Erhöhung um 8,5 Prozent kam auch von FWV-Sprecher Bernd Diernberger. "Wir sind sowieso der Ansicht, die Kindergärten und Kitas sollten gebührenfrei sein. Aber da duckt sich das Land weg und wälzt die Kosten auf die eh schon angeschlagenen Kommunen ab." Nicht gut weg kam die baden-württembergische Landesregierung auch bei SPD-Stadtrat Valentin Mattis. Die Kinder bräuchten den Kindergarten für eine umfassende Bildung. Dennoch sei kein Willen der Landesregierung zu erkennen, dass Bildung im Kindergarten anfange. "Die Kinder, die nicht in diese Einrichtungen gehen, haben lebenslange Bildungsdefizite", so Mattis. Das sei beschämend. Zustimmung zu seinen Vorrednern kam in der Folge auch von AfD-Stadtrat Andreas Laitenberger. "Wir sollten nicht die Gebühren erhöhen, sondern sind den Bürgern vielmehr kostenfreie Kitas schuldig."

Auch Auswirkungen durch externe Träger

Die Erhöhung oder Nichterhöhung der Elternbeiträge hat indes natürlich auch Auswirkungen auf die Kindergärten externer Träger. Auf Grundlage der mit den Trägern geschlossenen Verträge über den Betrieb und die Förderung der Einrichtungen müssen die Elternbeiträge in allen Brettener Einrichtungen mindestens den zwischen den Kirchen und den Kommunalen Landesverbänden vereinbarten Empfehlungen entsprechen. Wird der Elternbeitrag auf Verlangen der Stadt unter dem empfohlenen Satz festgelegt, beteiligt sich die Stadt am entstandenen Einnahmenausfall. Vereinfacht gesagt: Je höher die Elternbeiträge, desto weniger muss die Stadt an die externen Träger zahlen (Abmangel). Nach Angaben der Verwaltung beträgt der Differenzbetrag der Abmangelförderung bei einer Erhöhung um 8,5 Prozent zu einer Erhöhung um 3 Prozent rund 75.000 Euro. Bei einer Erhöhung um 6 Prozent beträgt der Unterschied rund 41.000 Euro.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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