Verwaltungsgerichtshof gibt Eilantrag statt
Gericht: Theorie-Fahrunterricht in Präsenz wieder erlaubt
Mannheim (dpa/lsw) Ungeachtet weiter hoher Corona-Inzidenzzahlen ist der theoretische Fahrschulunterricht in Baden-Württemberg ab sofort wieder in Präsenz möglich. Der Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in Mannheim teilte am Freitag, 7. Mai, mit, er habe einem Eilantrag gegen eine bisher geltende Beschränkung der theoretischen Fahrschulausbildung auf Online-Angebote in der Corona-Verordnung des Landes stattgegeben. Dem unanfechtbaren Gerichtsbeschluss (1 S 1228/21) zufolge können landesweit alle Fahrschulen ihren Theorieunterricht nun wieder in Form von Präsenzveranstaltungen anbieten.
Begründung des Gerichts
Das Gericht begründete seine Entscheidung, die den Angaben zufolge bereits am Dienstag getroffen wurde, auch mit einer anderslautenden Absprache zwischen den Regierungschef der Bundesländer Anfang März. Damals sei ausdrücklich nicht vereinbart worden, dass der Theorieunterricht von Fahr- oder auch Flugschulen als Präsenzveranstaltung selbst bei Einhaltung von Hygienevorgaben weiter bundesweit untersagt werden solle.
Baden-Württemberg war auf Sonderweg
Die weit überwiegende Zahl der Bundesländer habe sich auch an die Absprache gehalten - anders als Baden-Württemberg. Allerdings habe die grün-schwarze Landesregierung nicht ausreichend dargelegt, aus welchen landesspezifischen Gründen sie von der bundesweiten Abstimmung abgewichen sei und weshalb sie gerade im Fahrschulbereich eine generelle, auch regional nicht differenzierende Regelung geschaffen habe, die Präsenzunterricht ausnahmslos ausschließe. Gegen die entsprechende Corona-Vorschrift hatte nach Gerichtsangaben der Inhaber einer Fahrschule aus dem Landkreis Biberach geklagt.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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