Volksbegehren "XXL-LANDTAG VERHINDERN!"
FDP sammelt weiter Unterschriften

Die Freien Demokraten sammeln wie FDP-Kreisvorsitzender Dr. Christian Jung und sein Stellvertreter Sebastian Weber bei Regen am Pfingstsamstag (7.6.2025) in Bretten weiter Unterschriften für das Volksbegehren XXL-LANDTAG VERHINDERN!". | Foto: FDP
  • Die Freien Demokraten sammeln wie FDP-Kreisvorsitzender Dr. Christian Jung und sein Stellvertreter Sebastian Weber bei Regen am Pfingstsamstag (7.6.2025) in Bretten weiter Unterschriften für das Volksbegehren XXL-LANDTAG VERHINDERN!".
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Bretten/Landkreis Karlsruhe. Die Freien Demokraten sammeln über Unterschriftenstände, die Sozialen Medien und ihre Website weiter Unterschriften für Volksbegehren „XXL-LANDTAG VERHINDERN!“. Am Pfingstsamstag, 7. Juni 2025, war die FDP beispielsweise mit einem Unterschriftenstand in der Brettener Altstadt bei der Weltkugel präsent. Trotz sich abwechselnden Regen- und Sonnenperioden war der Stand gut besucht. FDP-Kreisvorsitzender Dr. Christian Jung und sein Stellvertreter Sebastian Weber konnte dabei viele Unterschriften für das Volksbegehren sammeln und kamen mit den Bürgern auch über andere aktuelle Themen ins Gespräch.

Hintergrund und Zielsetzung

Durch das neue Wahlrecht, das erstmals bei der Landtagswahl 2026 zur Anwendung kommt, befürchtet die FDP eine erhebliche Aufblähung des Parlaments in Baden-Württemberg. Grund dafür sind Überhang- und Ausgleichsmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen. Die FDP rechnet damit, dass der Landtag nach der nächsten Wahl auf über 200 Sitze anwachsen könnte - mit erheblichen Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode für das Land und den Steuerzahler.

Vorschlag der FDP

Die FDP schlägt stattdessen vor, die Zahl der Direktmandate auf 38 zu reduzieren und 82 Mandate über Landeslisten zu vergeben. Damit würde das Risiko von Überhangmandaten minimiert und die Sollgröße des Landtags eingehalten.

Rechtlicher Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof

Nachdem das Innenministerium das Volksbegehren Ende 2023 mit Verweis auf angebliche Verfassungswidrigkeit abgelehnt hatte, zog die FDP vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – und bekam Recht. Das Gericht bestätigte, dass das Volksbegehren zulässig ist und der Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Landtags mit der Landesverfassung vereinbar ist. FDP-Landes- und Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßte das Urteil als „guten Tag für die Demokratie“ und betonte, dass nun die Bürgerinnen und Bürger selbst über die Größe des Landtags entscheiden dürfen.

Ablauf des Volksbegehrens

Die amtliche Sammlung der Unterschriften läuft vom 5. Mai bis 4. August 2025 in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs. Die Bürger können auf jedem Rathaus und in jeder Verwaltungsstelle ihrer Wohnorte direkt unterschreiben. Falls es dabei Probleme bei der Unterschriftabgabe gibt, kann sofort die Landeswahlleiterin informiert werden.Im gesamten Zeitraum bis zum 4. November 2025 können Unterschriften auch in freier Sammlung geleistet und bei den Gemeinden abgegeben werden. Für einen Erfolg des Volksbegehrens sind rund 770.000 gültige Unterschriften erforderlich.

Stimmen aus der FDP

FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung äußerte sich optimistisch: „Wir sind überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger ein klares Zeichen gegen die Aufblähung des Landtags setzen wollen. Es geht um die Effizienz und Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments sowie um die verantwortungsvolle Verwendung von Steuergeldern.“

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Volksbegehren, zu den Sammelstellen und zu den Formularen finden Interessierte auf der Website des FDP-Landesverbands Baden-Württemberg unter https://www.fdpbw.de/volksbegehren

Autor:

Freie Demokraten FDP / Region Bretten aus Bretten

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