Fragen und Antworten für KVV-Fahrgäste
Karlsruher Verkehrsverbund bereitet sich auf Neun-Euro-Monatskarte vor

Foto: Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Region (kn) Nach der überraschenden Ankündigung der 9-Euro-Monatskarte vor wenigen Wochen stehen nun nach diversen Gesprächen zwischen Politik, Interessensverbänden und den Verkehrsunternehmen die Eckpfeiler für das Angebot fest. Deutschlandweit sollen Menschen vom 1. Juni bis 31. August für monatlich neun Euro den Nahverkehr nutzen können – mit einem eigens dafür entstehenden Ticket, der Neun-Euro-Monatskarte. Der Karlsruher Verkehrsverbund arbeitet in den Fachbereichen Tarif, Marketing, Abo und Kundenservice mit Hochdruck daran, die sich Stück für Stück konkretisierenden Infos von Bundesseite für die Fahrgäste im Verbund umzusetzen. „Das ist eine große Herausforderung, denn in der Regel dauert die Einführung eines neuen Fahrkartenprodukts viele Monate. Wir setzen alles daran, sowohl unseren treuen Abokund*innen als auch allen Gelegenheitsfahrgästen die Nutzung dieser vom Bund finanzierten Sonderaktion zu ermöglichen“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. Folgendes steht aktuell fest:

Wann gilt die Neun-Euro-Monatskarte und wie viel kostet sie?

Die Neun-Euro-Monatskarte gibt es bundeseinheitlich vom 1. Juni bis zum 31. August 2022. Es gilt monatsscharf für die Monate Juni, Juli, August. Gleitende Zeiträume sind nicht vorgesehen. Der Einstieg bzw. Kauf ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich. Bsp.: Wer sich am 8. Juni eine Neun-Euro-Monatskarte kauft, kann damit den restlichen Juni über fahren. Im Juli muss bei Bedarf ein neues Ticket gekauft werden. Die Karte kostet 9 Euro pro Kalendermonat - also neun Euro für Juni, neun Euro für Juli und neun Euro für August.

Wo gilt die Neun-Euro-Monatskarte?

Die Neun-Euro-Monatskarte gilt für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Zum Nahverkehr zählen Stadtbahnen, Straßenbahnen, Regionalzüge (RB, RE, IRE) und Busse. Der Fernverkehr (beispielsweise ICE, IC/EC) kann nicht genutzt werden.

Was gilt für KVV-Abonnent*innen?

Abonnent*innen müssen nichts tun. Sie behalten ihren bestehenden Vertrag und der KVV regelt die Umsetzung des Angebots für alle seine Abokund*innen. Die jeweilige Abokarte gilt dann automatisch deutschlandweit als Neun-Euro-Monatskarte.

Ab wann kann man die Neun-Euro-Monatskarte im KVV kaufen?

Das Sonderticket kann ab Ende Mai gekauft werden. Aktuell werden noch offene Fragen geklärt und die Vertriebswege vorbereitet.

Wo kann man die Neun-Euro-Monatskarte kaufen?

Der KVV wird das Ticket voraussichtlich über die KVV-Kundenzentren, die Fahrkartenautomaten an den Haltestellen und online über den Webshop (www.kvv-shop.de) verkaufen. Weitere Vertriebskanäle werden aktuell geprüft und vor Start des Angebots in der Liste ergänzt.

Kann man die Neun-Euro-Monatskarte auch bei der Deutschen Bahn oder in anderen Verbünden in Deutschland kaufen?

Ja. Die 9-Euro-Monatskarte kann auch an den Automaten der Deutschen Bahn, in den DB-Reisezentren und den Reisezentren der anderen Eisenbahnen erworben werden. Es ist auch möglich, eine 9-Euro-Monatskarte in anderen deutschen Städten außerhalb des KVV-Gebiets zu kaufen. Da es sich um ein bundesweit gültiges Ticket handelt, spielt der Ort, an dem es gekauft wird, keine Rolle. Es kann den gesamten Kalendermonat über bundesweit im Nahverkehr genutzt werden.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Kinder ab 6 Jahren zahlen wie alle Nutzer*innen der Neun-Euro-Monatskarte neun Euro pro Kalendermonat für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Es gibt bei diesem Sonderangebot kein extra Kinderticket.

Ist die Neun-Euro-Monatskarte personenbezogen?

Ja, die Fahrkarte ist personenbezogen und wird auf den Namen einer Person ausgestellt.

Was gilt, wenn aus Versehen ein anderes Ticket gekauft wurde?

Alle Fahrkarten können wie bisher auch vor Fahrtantritt oder nach den geltenden Bestimmungen erstattet oder umgetauscht werden. Wird bei einem Umtausch eine Neun-Euro-Monatskarte gekauft, entfällt die Erstattungsgebühr.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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