Stammtisch der CDU Bretten
Kommunales Recht Thema beim CDU-Stammtisch

Bretten (ut) Nach der Kommunalwahl und nachdem der neue Gemeinderat seine Arbeit aufgenommen hat, haben einige Mitglieder Interesse daran bekundet, welche Aufgaben und Zuständigkeiten die Gewählten nun haben und wo die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Gremien in der Gemeindeverwaltung verläuft.  Adalbert Bangha, Dipl. Verwaltungswirt (FH), 24 Jahre Bürgermeister in Ölbronn-Dürrn, langjähriger Lehrbeauftragter an der FH für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, derzeit Lehrbeauftragter für den Gemeindetag BW für Kommunalrecht, Abgabenrecht und allgemeines Verwaltungsrecht, konnte durch seinen kurzweiligen Vortrag zu einem im Grunde sehr „trockenen“ Thema mit interessanten Informationen und Beispielen aus „dem Ländle“ aufwarten.

Ob Gondelsheim, Bretten oder Karlsruhe, jede Kommune hat die gleichen Aufgabenbereiche: Als Pflichtaufgaben sind beispielsweise Feuerwehr, Kindergarten, Schule, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung oder die Straßenreinigung zu nennen. Zu den typischen freiwilligen Aufgaben gehören das Betreiben von Versorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Strom), Wohnungsbauförderung, ÖPNV und andere. Bei den Weisungsaufgaben muss die Gemeinde staatliche Aufgaben übernehmen und ausführen, die durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften bestimmt sind. Zu diesen Tätigkeitsbereichen gehören das Pass- und Meldewesen, die Ortspolizeibehörde, Denkmalschutz und Bauaufsicht.
Der Gemeinderat hat nun zu den Aufgaben aus den Tätigkeitsbereichen zu beraten und zu entscheiden. Eine Gemeindesatzung entscheidet die praktische Umsetzung. So ist unter anderem geregelt, dass Ausschüsse (beratende und/oder beschließende) gebildet werden können, wie groß eine Fraktion ist (Mindestanzahl der Mitglieder), die Zuständigkeit von Oberbürgermeister, Bürgermeister und Ortsvorsteher sowie Gemeinderat und Ortschaftsrat.

Einladungsfrist zu Gemeinderatssitzungen, Vertagung von Tagesordnungspunkten, Wahl der Ortsvorsteher waren in letzter Zeit immer wieder Anlässe zu kontroversen Diskussionen. Hier konnte Bangha klären und erklären, dass die Stadt und der OB richtig gehandelt hatten. Auch für „alte Hasen“ im Gemeinderat hatte er die eine oder andere interessante Information. Dass dem OB die Pflicht obliegt, zu den Gemeinderatssitzungen einzuladen, die Beschlüsse vorzubereiten und für den Vollzug zu sorgen, ist bekannt, auch dass der Bürgermeister grundsätzlich das Hausrecht hat. Er kann störende Besucher einer Sitzung des Saales verweisen, bei Wiederholung oder hartnäckiger Weigerung kann er den Störer auch wegen Hausfriedensbruch entfernen lassen. Die Stadtverbandsvorsitzende Waltraud Günther-Best bedankte sich bei Bangha für seinen Vortrag mit einem Weinpräsent. Im Anschluss gab es noch einen regen Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Stadt (Verkehrsführung, Wohnungsbau, Klimawandel).

Autor:

Ute Thumm aus Bretten

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