Landkreis Karlsruhe: 58 Millionen Euro landesweit für Integrationsmanagment

Im Kreistag wurde die Situation der Asylbewerber im Landkreis Karlsruhe dargelegt. Der Kreistag begrüßte das Angebot des Landkreises, das Integrationsmanagement zu übernehmen. Das vom Land zugesagte für die Erstattung der Unterbringungskosten ist bislang jedoch noch nicht eingegangen.

Landkreis Karlsruhe (pm) Bis Mitte letzten Jahres stand die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften für immer mehr neu angekommene Flüchtlinge ganz oben auf der Agenda des Landkreises Karlsruhe. Zwischenzeitlich musste mit 9.600 Plätzen gerechnet werden. Danach ging die Zahl der Asylbewerber auf durchschnittlich 30 Asylbewerber pro Monat zurück und wird sich in den nächsten Monaten auf 50 bis 100 Personen einpendeln.

Derzeit sind 2.653 Personen vom Landkreis vorläufig untergebracht, 2.482 in Gemeinschaftsunterkünften, der Rest in Wohnungen. Frei werdende Kapazitäten bietet der Landkreis den Städten und Gemeinden für die Anschlussunterbringung an, die verpflichtet sind, im laufenden Jahr 2.600 Personen unterzubringen.

Städte und Gemeinden erhalten Integrationslastenausgleich

Neu ist der Pakt für Integration, den das Land und die Kommunalen Landesverbände geschlossen haben und für die Jahre 2017 und 2018 mit jeweils 160 Millionen Euro dotiert ist. Die Städte und Gemeinden erhalten davon direkt einen Integrationslastenausgleich in Höhe von jeweils 90 Millionen Euro pro Jahr, also rund 1.125 Euro pro Flüchtling in der Anschlussunterbringung.

Landkreis kann Integrationsmanagement übernehmen

Für das Integrationsmanagement stehen 2017 und 2018 jeweils 58 Millionen Euro zur Verfügung, womit landesweit 1.000 Stellen finanziert werden. 41 davon fallen rechnerisch auf den Landkreis Karlsruhe. Landrat Christoph schlug vor, dass der Landkreis das Integrationsmanagement übernimmt, sofern die Gemeinden diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen wollen. Der Kreistag begrüßte diese Überlegungen.

Informiert wurde auch über die Situation des Familiennachzuges. Nach Angaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt auf einen anerkannten Flüchtling etwa ein nachzugsberechtigter Familienangehöriger. Im Landkreis Karlsruhe sind in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis April 2017 191 Personen zu Familienangehörigen in den Landkreis gezogen. In Zuständigkeit des Landratsamtes werden aktuell auch 304 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Jugenhilfe betreut und versorgt. 215 Jugendliche sind in stationären Wohngruppen, 54 im betreutem Jugendwohnen und 35 in Gastfamilien untergebracht. Mit einem leichten Anstieg ist mittelfristig zu rechnen.

Noch keine Kostenübernahme durch das Land

Landrat Christoph Schnaudigel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusage aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung, wonach das Land die Kosten der Flüchtlingsunterbringung in Form einer Spitzabrechnung vollumfänglich ersetzt werden, bislang noch nicht eingelöst wurden; sowohl für 2015 (13,4 Millionen Euro) als auch für 2016 (16,2 Millionen Euro) seien bislang keine Gelder eingegangen, weshalb er darauf drängen werde, eine verbindliche Zusage zu erhalten.

Autor:

Wiebke Hagemann aus Bretten

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