Bundesratsbeschluss zu höheren Bußgeldern
„Mit 50 Stundenkilometern durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt“

Der Bundesrat hat der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt.  | Foto: Wolfgang Filser - stock.adobe.com
  • Der Bundesrat hat der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt.
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Region (kn) Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Bußgeldnovelle im Bundesrat begrüßt: „Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. “

"Schlusspunkt hinter dem monatelangen Bußgeldstreit"

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, 8. Oktober,  der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Die Neufassung der Verordnung war aufgrund eines juristischen Formfehlers des Bundes erforderlich. Mit dem Beschluss des Bundesrats werde auch ein Schlusspunkt hinter den monatelangen Bußgeldstreit gesetzt, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.

Man muss es "am Geldbeutel spüren"

Von der Notwendigkeit der neuen Regeln zeigte sich Hermann überzeugt: „Wer die Regeln verletzt, gefährdet sich und andere. Mit 50 Stundenkilometern durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt. All diese Regeln haben einen Sinn: Es geht um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass es alle, die sich nicht daran halten, an ihrem Geldbeutel spüren müssen.“ Der überarbeitete Bußgeldkatalog flankiert die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. 

Die schwachen Verkehrsteilnehmer im Blick

Durch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen werde eine hohe Wirkung auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten erwartet, heißt es in der Erklärung des Ministeriums. „Bei Tempo 30 ist für Menschen, die zu Fuß gehen, ein Zusammenstoß mit einem Auto in einem von zehn Fällen tödlich, bei Tempo 50 sind es bei zehn Unfällen bereits sieben Tote“, erläuterte Minister Hermann die von überhöhten Geschwindigkeiten ausgehende Gefahr für Fußgänger. Auch die weiteren Änderungen hätten vor allem den Schutz der sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmer im Blick. 

Höhere Bußgelder auch für Lkw

Wenn zum Beispiel Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts künftig schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Falsches Parken oder Halten wird künftig deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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