Nitratgebiete auch in Neibsheim und Gondelsheim
Neuausweisung der Nitratgebiete in der Region

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Bundesländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. | Foto: keBu.Medien - stock.adobe.com
  • Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Bundesländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen.
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Neibsheim/Jöhlingen/Gondelsheim (kn) Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Bundesländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Die deutsche Landwirtschaft soll damit einen verlässlichen Handlungsrahmen erhalten. Das hat  das Landratsamt Karlsruhe aktuell mitgeteilt. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, aus der sich verschiedene Veränderungen ergeben. Die Neufassung der so genannten "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung" ändert das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete - auch "rote Gebiete" genannt - durch die Länder und vereinheitlicht dieses bundesweit. Denn in diesen Gebieten gelten strengere Vorschriften für den Gewässerschutz. Grundlage ist die Düngeverordnung, die zum Ziel hat, die Nitratbelastung der Umwelt zu verringern.

Länder mussten belastete Gebiete neu ausweisen

Als Grundlage für das neue Ausweisungsverfahren mussten die Länder ihre Düngeverordnungen anpassen und die belasteten Gebiete neu ausweisen. Ausgangspunkt für die Ausweisung sind Grundwasserkörper, die einen Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter sowie einen steigenden Trend aufweisen. Wichtig ist, dass mindestens eine Messstelle im Grundwasserkörper landwirtschaftlich beeinflusst ist.

Nitratgebiete in der Region

Die neu ausgewiesenen Nitratgebiete können online auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum eingesehen werden. Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe, in denen ganz oder teilweise Nitratgebiete liegen, sind Bad Schönborn (Langenbrücken), Bretten (Neibsheim), Bruchsal, Gondelsheim, Kronau, Kürnbach, Malsch, Stutensee-Friedrichstal, Sulzfeld, Waghäusel (Kirrlach und Wiesental), Walzbachtal (Jöhlingen), Weingarten und Zaisenhausen.

Information: 
Umfangreichere Informationen zur Ausweisung der Nitratgebiete sowie geltende Auflagen in den Nitratgebiete, auch im Zusammenhang mit den Wasserschutzgebieten, können online eingesehen werden unter www.karlsruhe.landwirtschaft-bw.de unter den Stichworten „Fachinformationen“ und „Wasserschutz“. Bei Fragen steht Rolf Kern unter 0721 93688290 sowie per Mail an rolf.kern@landratsamt-karlsruhe.de zur Verfügung.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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