Leserbrief zum Leserbrief von Ellen Mäder vom 17. Juli in der Brettener Woche
"Notfall" Leserbrief

Der Leserbrief von Frau Ellen Mäder in der Ausgabe vom 17. Juli zeigt eine bemerkenswerte Unkenntnis der grundsätzlichen Strukturen der medizinischen Versorgung, wie man sie bei der Mitarbeiterin einer physiotherapeutischen Praxis eigentlich nicht erwarten darf: Frau Mäder sollte daher zumindest wissen, dass die Brettener Woche nicht für das Beschwerdemanagement der Rechbergklinik zuständig ist; die Klinik verfügt über eigene entsprechende Einrichtungen, wie der Website unschwer zu entnehmen ist.

Der von ihr bezeichnete 'Verdacht auf Thrombose' ist so unspezifisch, dass sich eine medizinische Beurteilung und erst recht die Klassifizierung als Notfall verbieten. Der geschilderte Verlauf legt die Vermutung nahe, dass Frau Mäder erst dann einen 'Notfall' generiert hat, nachdem ihre Versuche einer anderweitigen Untersuchung ohne Ergebnis geblieben waren; diese Versuche wären bei einem echten Notfall unverantwortlich gewesen.
Das Krankenhaus ist entsprechend seinem Auftrag nicht der 'Notstopfen' in Fällen, in denen weder der Hausarzt oder sein Vertreter noch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar sind. Insoweit sollte sich Frau Mäder nicht an die Brettener Woche, sondern an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Abgesehen davon, dass weder eine Überweisung noch eine Einweisung behauptet wird, ist anzumerken, dass bei einem 'Verdacht auf Thrombose' jeder Arzt mit einer einfachen Sonografie diesem Verdacht nachgehen kann. Insoweit handelt es sich um eine typische ambulante Behandlung, die das Krankenhaus selbst mit einer Überweisung nicht vornehmen darf, wenn es nicht vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gerügt und mit der Streichung der Vergütung bestraft werden will. Selbst bei der Einweisung des Patienten zur stationären Behandlung durch einen Arzt ist das Krankenhaus verpflichtet, nach einer Diagnose, die eine stationäre Behandlung nicht rechtfertigt, den Patienten zur weiteren Behandlung an den Hausarzt zu verweisen. Die dargelegten Umstände relativieren nicht nur in entscheidendem Maße die Ausführungen
im Leserbrief, sondern legen auch die Empfehlung an Frau Mäder nahe, sich eingehend mit den Grundsätzen der Patientenversorgung zu befassen, bevor sie den nächsten Brief an die Brettener Woche schreibt.

Jürgen Nusser
Bretten-Ruit

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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