Booster für den Ländlichen Raum
Projekt in Bauerbach erhält ELR-Förderung

Foto: magele-picture - stock.adobe.com

Bretten (red) 162 zukunftsweisende Projekte werden in diesem Jahr im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) gefördert. Dabei handelt es sich um strukturbedeutsame Vorhaben im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Darunter ist auch ein Projekt aus Bretten, wie der zuständige Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, den Landtagsabgeordneten Ansgar Mayr (CDU) und Andrea Schwarz (Grüne) mitteilen. Es handelt sich um ein Projekt aus dem Bereich Innenentwicklung und Wohnen in Bretten Bauerbach, das mit 11.560 Euro gefördert wird.

"Ländlichen Raum in seinen Strukturen stärken"

Dazu sagte der Abgeordnete Ansgar Mayr: „Durch die unterjährige Förderung des ELR können gut vorbereitete Vorhaben und Projekte zügig starten. Ich freue mich sehr, dass auch in dieser Förderrunde ein Projekt aus Bretten Bauerbach mit dabei ist. Ein klares Zeichen, wie kreativ, engagiert und motiviert unsere Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum sind.“
„Wir wollen den ländlichen Raum in seinen Strukturen stärken und ihn für bevorstehende Herausforderungen fit machen – das ist für uns Grüne zentral, deshalb freue auch ich mich über die ELR-Förderung für Bretten, sie ist ein wichtiger Baustein für die Grundversorgung und Wirtschaft vor Ort, ergänzt die Abgeordnete Andrea Schwarz.

Förderungen für vier Schwerpunkte

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung der Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie der ländlich geprägten Orte im Verdichtungsraum und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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