In Grundschule haben sich wenige Kinder angemeldet
Schulbetrieb in Büchig erst wieder 2025?

Ein Schulbetrieb an der Grundschule in Büchig ist so schnell nicht wieder möglich. Foto: ger
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Bretten-Büchig (ger) Auch im kommenden Schuljahr 2023/24 findet kein Unterricht an der Martin-Judt-Grundschule im Brettener Stadtteil Büchig statt. Nur sieben von insgesamt 29 Kindern im Grundschulalter sind in Büchig angemeldet worden, davon fünf Erstklässler sowie je ein Dritt- und ein Viertklässler. „Bei so geringer Schülerzahl ist kein pädagogisch sinnvolles Arbeiten möglich“, sagt Rüdiger Stein, leitender Direktor des Karlsruher Schulamtes, auf Nachfrage der Brettener Woche/kraichgau.news. Die Schulbezirksgrenze sei geändert worden und die Büchiger Kinder würden weiter auf die Grundschule in Neibsheim gehen.

"Büchiger haben mit den Füßen abgestimmt"

Der Schulbetrieb im Brettener Stadtteil ruht, seit letztes Jahr am Ende der Sommerferien klar war, dass die beiden Lehrerinnen schwanger sind und die Rektorin krankheitsbedingt länger ausfallen würde. In einer Info-Veranstaltung für die betroffenen Eltern, zu der auch Eltern von Kindergartenkindern dazu gekommen waren, stellten sich die Stadt als Schulträger und der zuständige Schulrat Steffen Riedel vor Ostern den Fragen und informierten über die Zukunft des Schulstandorts. „Manche Eltern hatten sich mehr Infos im Vorhinein gewünscht. Aber vieles war eben erst klar, als die Anmeldezahlen vorlagen“, wirbt Schulbürgermeister Michael Nöltner um Verständnis. Letztendlich hätten die Büchiger „mit den Füßen abgestimmt“, wobei es völlig verständlich sei, dass die Eltern den Kindern nicht schon wieder einen Wechsel zumuten wollten. Die Zahlen würden auch dafür sprechen, dass sich die Kinder an der Grundschule Neibsheim wohlfühlen.

"Unser Bestreben ist es, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen"

Insgesamt stehe, betont Nöltner, die Stadt aber zum Schulstandort Büchig, in dessen Ausstattung und Erhalt sie in den letzten Jahren auch viel Geld investiert hat. Allein der Umbau des Pausenhofs 2018 bis 2020 hat 255.000 Euro gekostet, Sanierungsarbeiten, eine neue Schulküche und neue Bodenbeläge in den Klassenzimmern schlugen in den Jahren 2019 bis 2021 mit fast 80.000 Euro zu Buche. „Unser großes Bestreben ist es, den Schulbetrieb wieder aufzunehmen“, versichert Nöltner. Perspektivisch gelinge das am besten, indem die Schule mit einer ersten Klasse von unten wieder aufgebaut werde, wobei eine Kleinklassengröße von 15 oder 16 Schülern angestrebt wird. Dafür stehen die Chancen, orientiert man sich an den Jahrgangsgrößen, allerdings erst ab September 2025 wieder gut. Im Schuljahr 2024/25 seien es voraussichtlich wiederum nur acht oder neun Erstklässler, während für 2025/26 um die 20 Kinder in die erste Klasse kämen. Allerdings seien die Planungen immer von Unwägbarkeiten durch Zu- und Wegzug begleitet, betont Nöltner.

Grundschul-Förderklasse nach Büchig?

Parallel bemühe sich die Stadt darum, so bald wie möglich eine Grundschul-Förderklasse nach Büchig zu holen. In einer solchen Klasse werden Kinder aus der Kernstadt, allen Stadtteilen und zum Teil auch aus umliegenden Gemeinden, die vom Alter her in die erste Klasse kommen würden, aber noch nicht „schulreif“ sind, auf die Schule vorbereitet. Bisher ist eine solche Klasse an der Johann-Peter-Hebel-Gemeinschaftsschule angesiedelt. „Es könnte eine Lösung für die Platzprobleme der Hebelschule sein und zugleich stünde die Schule in Büchig nicht leer“, legt Nöltner dar. Über den Standort der Förderklasse würden sich die Stadt Bretten, das Schulamt sowie die Hebelschule untereinander abstimmen.

"Situation in Büchig kann sich auch an anderen Schulen wiederholen"

Für die Bereitstellung von Lehrkräften ist das Schulamt zuständig und der Mangel an Personal schlägt inzwischen an allen Schularten durch. Die Situation in Büchig könne sich auch an anderen Schulen mit einem kleinen Kollegium wie Bauerbach, Neibsheim und Ruit wiederholen, so Nöltner. Ebenso habe aber auch die Kommune jetzt schon ein Problem, Personal für die Betreuung zu finden. „Wenn ab 2026 ein Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule besteht, können wir nicht garantieren, dass dies an jedem Standort gegeben ist“, verweist der Bürgermeister darauf, dass in naher Zukunft noch mehr Herausforderungen auf die Schulträger zukommen.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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