Leserbrief zu Qualität von Städtebau und Landschaftspflege
Wo bleiben in Bretten Stadtbild- und Landschaftspflege?

Es ist wieder die hohe Zeit der Wahlwerbungen, auch für den Gemeinderat in der "Kleinstadtperle Bretten". Einmal in fünf Jahren darf auch hier der Bürger mitentscheiden, zwar nicht in der Sache, aber über die Köpfe, die dann wieder fünf Jahre allein entscheiden, häufig auch nichtöffentlich in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften und sogenannten vorbereitenden Ausschüssen.
Es fällt mir auf, dass viele Kandidaten bei ihrem Politikschwerpunkt auch Stadtentwicklung angeben, keiner aber "Stadtbild-und Landschaftspflege und deren Erhaltung".

Denn zu meinem größten Bedauern wird von der Verwaltung genau das Gegenteil gemacht. Hier nur drei Beispiele: Zwischen Saarstraße und Weißach soll auf Antrag der "Grünen" eine öffentliche Grünfläche entstehen. Diese soll dann wohl nicht mehr wie bisher von Kleingärtnern, sondern von den wenigen Bewohnern der Umgebung oder den ESG-Schülern genutzt werden. Das kann man und muss man auch machen, um diese Überflutungsfläche zu sichern. Warum wird dann aber der vorhandene Grünzug mit dem sogenannten Mittelweg durch das Wohngebiet Wanne III sukzessiv durch nicht nachvollziehbares Verwaltungshandeln seines öffentlichen Grüns beraubt? Die städtebauliche Absicht des Stadtplaners war es, dieses große Wohngebiet mit einem öffentlichen Grünzug zu durchziehen. Dort sollten neben den Bewohnern des Gebietes selbst auch alle Bewohner der stark verdichteten Neff-Siedlung, sowie des Wannenweges und der Kleiststraße den freien Naturraum erreichen können, ohne Kind und Hund auf straßenbegleitenden Gehwegen an die Leine nehmen zu müssen. Beim Dreiradfahren, Inlineskaten oder Spazierengehen zwischen öffentlichem Grün begann die Erholung bisher schon im Gebiet Wanne selbst.

Nun wird seit Jahren immer mehr wegbegleitendes Grün durch Verkauf an Anlieger privatisiert. Abgesehen davon, dass dies ohne städtebauliches Entwidmungsverfahren infolge eines nachgewiesenen öffentlichen Interesses illegal ist, führte dies auch dazu, dass nun begonnen wurde, die verkauften Grünflächen entlang des Weges durch Mauern und über zwei Meter hohe tote Einfriedigungen zu einem "Verbindungskanal" zu machen, den man schnell wieder verlassen möchte. (siehe Fotos Mittelweg- "geplant" und "verkauft")
Zweites Beispiel: Das Wohngebiet Hausertal wurde in den Achtzigerjahren mit dem Wohnumfeldprogramm und Steuergeld durch umgestaltete und begrünte Bestandsstraßen aufgewertet. Für Besucher und Lieferanten wurden u.a. Parkbuchten mit Bäumen geschaffen. Heute gestattet die Verwaltung, dass Gehwege durchgehend zuge- und überparkt werden dürfen, so dann kein Kinderwagen, kein Rollstuhlfahrer und kein Rollator durch kommt. Begegnungsverkehr von zwei PKWs, geschweige Paketservice oder Ähnliches ist fast unmöglich geworden. Abgestorbene oder angefahrene Bäume werden offenbar auch nicht ersetzt. Man hätte sich die Steuergelder sparen können, hätte man gewusst, wie bewahrend die Nachfolgeverwaltungen und Gemeinderäte sich geben würden.

Drittes Beispiel: Besondere Naturdenkmale bereichern unser großteils schon ausgeräumtes Landschaftsbild. So auch die unter Naturschutz stehende Solitäreiche in der Scheuerwiese. Laut Schutzverordnung des Landratsamtes darf im Fünfmeterbereich um den Stamm weder bewirtschaftet noch gedüngt werden. 2017 hatte ich OB, Bürgermeister und Gemeinderat darauf hingewiesen, dass dies aber jährlich durch den Landwirt erfolgt und Wurzeln herausgerissen werden. Trotz Zusage von OB und Bgm, dass die Verwaltung dies regeln wird, ackert, bewirtschaftet und schädigt der Landwirt weiter entgegen der Schutzverordnung.
Ich setze nun meine leider schwache Hoffnung auf den künftigen Gemeinderat, dass er die Verwaltung dahingehend kontrolliert, dass die von den früher Verantwortlichen geschaffene städtebauliche und landschaftspflegerische Qualität bewahrt wird und "Stadtentwicklung" nicht in deren Beseitigung gesehen wird.

Gunter Lange
Bretten

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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