Behörde führt Scoping-Verfahren durch
Zweigleisiger Ausbau der Kraichgaubahn zwischen Grötzingen und Bretten

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten mit drei Bauabschnitten (Symbolbild).  | Foto: Paul Gärtner/KVV
  • Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten mit drei Bauabschnitten (Symbolbild).
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Bretten/Region (red) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn zwischen Karlsruhe und Bretten in drei Bauabschnitten (A bis C). Das teilt das Regierungspräsidium mit. Grund für den Ausbau sind Überlegungen, auf der Strecke zwischen Grötzingen und Heilbronn einen vierten Zug pro Stunde anzubieten. Damit soll die Bedienungsqualität verbessert werden.

Abschnitt B der bestehenden, eingleisigen und elektrifizierten Strecke beginnt auf Gemarkung Walzbachtal nach dem Haltepunkt Wössingen-Ost etwa auf Höhe des Zementwerks Opterra Wössingen und endet auf Gemarkung Bretten-Rinklingen kurz vor Beginn des Ortsteils Rinklingen. Im Zuge des Ausbaus soll auch der derzeit eingleisige Haltepunkt Dürrenbüchig unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit entsprechend ausgebaut werden. Der Abschnitt soll auf einer Länge von insgesamt etwa 4,5 Kilometern ausgebaut werden.

Verfahren soll umweltrelevante Themen ermitteln

Für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts B wird von der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe ein sogenanntes Scoping-Verfahren durchgeführt. Ziel dieses Verfahrens ist es, umweltrelevante Themen zu ermitteln und insbesondere dem Vorhabenträger frühzeitig mitzuteilen, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Außerdem sollen darüber hinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts ermittelt und Anregungen für die weitere Planung aufgenommen werden.

Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt. Sofern nach Erhalt der Stellungnahmen noch Klärungsbedarf besteht, kann hierfür ein gesonderter Scoping-Termin anberaumt werden.

Öffentlichkeit kann sich zu dem Vorhaben äußern

Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können ab sofort bis zum 18. Dezember 2023 schriftlich oder per E-Mail an die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe, poststelle@rpk.bwl.de. Weitere Informationen und die Unterlagen zum Scoping-Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren/ und dort unter „Scoping-Verfahren Schiene“.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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