Bis zu 600 Euro Entschädigung nach Flugverspätung
(akz-o) Jeden Tag verspäten sich weltweit rund 10.000 Flüge, circa 600 werden täglich komplett gestrichen. Für Fluggäste bedeuten Verzögerungen im Luftverkehr Reisefrust statt Reiselust. Wer den Tag wegen eines verspäteten oder annullierten Fliegers unfreiwillig am Flughafen verbringen muss, hat in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. „Airlines müssen zwischen 250 und 600 Euro an Passagiere zahlen, wenn ein Flug später als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit sein Ziel erreicht. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach der Flugstrecke“, so Fabienne Niemöller, Expertin des Fluggasthelfers EUclaim. Das Unternehmen mit Deutschlandsitz in Duisburg unterstützt Passagiere dabei, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen, wenn sich Flüge verspäten, ausfallen oder überbucht sind.
Denn viele Fluggesellschaften weigern sich zunächst, berechtigte Entschädigungen an Passagiere auszuzahlen. Sie erklären meist, es habe sogenannte außergewöhnliche Umstände gegeben, für die sie nicht haftbar seien – etwa Streiks, Vulkanausbrüche oder Unwetter. In diesen Fällen haben Fluggäste tatsächlich keinen Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung seitens der Fluggesellschaft. „Oft führen Airlines angebliche außergewöhnliche Umstände als Begründung an, um nicht zahlen zu müssen“, berichtet Fabienne Niemöller. „In solchen Fällen hilft uns unsere große Flugdatenbank, die rund um die Uhr Wetterverhältnisse und Flugbewegungen erfasst und auswertet.“ Die Experten können so schnell die tatsächlichen Gründe für Ausfälle und Verspätungen rekonstruieren und prüfen. Fabienne Niemöller: „Sollte die Verzögerung auf technische Defekte oder sonstige Fehlplanungen der Airline zurückzuführen sein, muss sie zahlen.“
EUclaim hilft Reisenden schnell, unbürokratisch und mit Erfolg, an ihre berechtigte Entschädigung zu kommen. Über den Schnell-Check auf www.euclaim.de können betroffene Passagiere mit ihrer Flugnummer und dem Flugdatum mit wenigen Klicks herausfinden, wie viel Geld ihnen zusteht. Übrigens gelten Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend.
Die erfahrenen Flugrechtsanwälte von EUclaim konnten seit 2007 bereits mehr als 260.000 Passagieren zu ihrem Recht verhelfen und rund 60 Millionen Euro an Passagiere auszahlen lassen. Dieser Service ist kostenlos. Lediglich im Erfolgsfall erhält der Fluggasthelfer eine Prämie von 22,5 Prozent der Entschädigungssumme.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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