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Die Steuererklärung

Quittungen nutzen, Belegpflicht einhalten. Foto: Avery Zweckform/akz-
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Einfach und lohnend

(akz-o) Steuererklärung lohnt sich nicht? Von wegen! Rund 901 Euro erhalten Deutsche, die nicht selbstständig tätig sind, im Schnitt vom Staat zurück (vgl. Destatis). Einige gesetzliche Neuerungen sorgen darüber hinaus für Erleichterungen. Mit ein paar Tipps und Tricks läuft bei der nächsten Steuererklärung alles glatt.

Neue Fristen

Steuererklärer können aufatmen: Die Abgabefristen verlängern sich dank des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben zukünftig Zeit bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung für 2018 ist demnach spätestens am 31. Juli 2019 abzugeben. Übernimmt ein Steuerberater die Erklärung, muss diese bis Ende Februar des übernächsten Jahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen.

Belegpflicht

Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung zwar nicht mehr unmittelbar mit Belegen einreichen, wegwerfen sollte man Quittungen & Co allerdings auf keinen Fall. Das Finanzamt ist nämlich verpflichtet, eine hinreichende Anzahl zufällig ausgewählter Fälle vertieft zu prüfen, und kann dafür die Belege nachträglich anfordern. Es besteht also weiterhin eine Aufbewahrungs- und Nachweispflicht. Manche Experten empfehlen sogar, die Belege vorsorglich trotzdem mit einzuschicken.
Fazit: Alle (privaten) Verkäufe quittieren zu lassen, ist ein Muss! Die Quittungen dienen später als Nachweise und müssen vom Finanzamt anerkannt sein. Rechtssichere Formulare mit allen relevanten Spalten gibt es zum Beispiel über den Quittungsblock-Erfinder avery-zweckform.com. Die Belege sind bei Zweckform garantiert aktuell, fälschungssicher, von Rechtsexperten geprüft und von den Behörden anerkannt.
Übrigens: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt und dann eine Nachzahlung leisten soll, kann die Erklärung wieder zurückziehen. Es lohnt sich also, einmal jährlich etwas Zeit zu investieren und die Steuerformulare ordentlich auszufüllen. Dieser Punkteplan hilft dabei:

1. (Private) Verkäufe stets quittieren lassen
2. Alle Belege sortiert sammeln
3. Termin für die Steuererklärung frühzeitig festlegen
4. Steuererklärungsformulare ausfüllen
5. Bei Bedarf Rat einholen
6. Erklärung abgeben
7. Geschafft!

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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