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Ist die Police noch auf dem neuesten Stand?
Hausratversicherung: Verbraucherschützer raten zu regelmäßigem Check

Im Laufe der Jahre kommt in einer Wohnung schnell einiges an Wert zusammen. Deshalb sollte man regelmäßig überprüfen, ob die bestehende Hausratversicherung im Falle eines Falles ausreichend entschädigen kann. | Foto: Foto: djd/VitalikRadko/Shotshop/uniVersa
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  • Im Laufe der Jahre kommt in einer Wohnung schnell einiges an Wert zusammen. Deshalb sollte man regelmäßig überprüfen, ob die bestehende Hausratversicherung im Falle eines Falles ausreichend entschädigen kann.
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(djd). Drei von vier Haushalten in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung, sie hilft bei Einbruch, Raub, Brand, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel. Allerdings oft mit veralteten Bedingungen - und das kann im Ernstfall teuer werden.

Wert des Hausrats stimmt mit Versicherungssumme nicht mehr überein

Gerade in der Corona-Zeit haben sich viele Menschen das eigene Zuhause schöner gemacht: etwa mit der Anschaffung hochwertiger Garten- und Balkonmöbel, einer neuen Küche, mit modernen Haushalts- und Elektrogeräten oder dem Kauf eines teuren E-Bikes. Das Problem: All diese Neuerwerbungen können dazu führen, dass der Wert des Hausrats nicht mehr mit der Versicherungssumme der Hausratversicherung übereinstimmt. Im Schadensfall droht dann eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Die Verbraucherzeitschrift "Finanztest" empfiehlt deshalb, alle paar Jahre den Vertrag zu überprüfen, um die Versicherungssumme anzupassen und um bei den Leistungen auf dem neuesten Stand zu sein. Im Heft 7/2022 wird darauf hingewiesen, dass Policen, die zehn oder 20 Jahre alt sind, teils weniger Leistungen bieten. Anstatt jeden einzelnen Punkt zu vergleichen, solle man die Versicherung etwa auf die aktuellen Bedingungen umstellen lassen. Die Verbraucherschützer empfehlen zudem nur Tarife mit dem Einschluss grober Fahrlässigkeit. Versicherer können dann keine Leistungen kürzen, wenn der Kunde vermeintlich grob fahrlässig gehandelt hat: etwa wenn man die Wohnung verlässt und vergisst, die Herdplatte auszuschalten, wodurch es zu einem Brand kommt.

Modell der Höchstentschädigung: Unterversicherung nicht mehr möglich

Sicher vermeiden kann man eine Unterversicherung mit neueren Tarifen, die eine pauschale Höchstentschädigung enthalten. Sie liegt teils bei 250.000 Euro oder sogar deutlich höher. Versicherte müssen für den Unterversicherungsverzicht nur ihre Wohnfläche korrekt angeben, eine sonst übliche Wertermittlung des Hausrats entfällt. Die neuen Hausrat-Tarife der Universa Versicherung etwa enthalten eine pauschale Höchstentschädigungsgrenze von 500.000 Euro. Mehr Infos: www.universa.de/hausrat. Neu angeschaffter Hausrat ist bis zur Höchstsumme automatisch mitversichert, die sonst übliche jährliche Beitragserhöhung fällt weg. Neue Tarife in der Hausratversicherung sind nicht nur bequemer, sondern oft auch leistungsstärker: Sie übernehmen im Falle des Falles Rauch- und Rußschäden sowie Datenrettungskosten, Mehrkosten für die Anschaffung energieeffizienter Hausgeräte oder Nässeschäden aufgrund von Regen- und Schmelzwasser. Naturgefahren, Glasschäden, Fahrraddiebstahl oder eine Kaskoversicherung für ein teures Rad oder E-Bike können optional eingeschlossen werden.

Im Laufe der Jahre kommt in einer Wohnung schnell einiges an Wert zusammen. Deshalb sollte man regelmäßig überprüfen, ob die bestehende Hausratversicherung im Falle eines Falles ausreichend entschädigen kann. | Foto: Foto: djd/VitalikRadko/Shotshop/uniVersa
Experten empfehlen, alle paar Jahre die Hausratversicherung zu überprüfen, um die Versicherungssumme anzupassen und um bei den Leistungen auf dem neuesten Stand zu sein. | Foto: Foto: djd/marcus/Shotshop/uniVersa
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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