Kostbare Urlaubszeit: Entschädigung für falsches Hotel

Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" haben. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" haben. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreich. Sie war bei ihrem Antalya-Urlaub vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Dieses war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand: "Es waren drei Tage Horror."

Drei Tage im Horror-Hotel

Zwar war in dem ursprünglich gewählten Hotel später alles in Ordnung, und die Familie hatte für die restlichen Tage ihren gebuchten Strandurlaub. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub aber insgesamt "erheblich beeinträchtigt", so der BGH. Der Familie stehe deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu - zusätzlich zu den bereits in den Vorinstanzen erstrittenen 970 Euro geminderter Reisepreis.

Hygienemängel und fehlender Meerblick

Der X. BGH-Zivilsenat wies zugleich die Revision des Reiseveranstalters Alltours Flugreisen als unbegründet zurück. Den höchsten deutschen Zivilrichtern zufolge entsprach die vom Veranstalter erbrachte Leistung nicht dem Wert der gebuchten. Der Reisende, dem vertraglich ein bestimmtes Hotel versprochen werde, zahle einen Teil des Reisepreises auch dafür, dass er diese Auswahl nach seinen persönlichen Vorlieben selbst treffe und dies nicht dem Reiseveranstalter überlasse.Dass der Familie angesichts der Hygienemängel, des fehlenden Meerblickes und nötigen Umzugs eine Minderung zusteht, hatte auch der Anwalt von Alltours Flugreisen bei der mündlichen BGH-Verhandlung eingeräumt. Dass aber die drei Tage zu Beginn den ganzen Urlaub beeinträchtigten, konnte er nicht sehen: "Beide Hotels gehören zur selben Kette und haben den gleichen hohen Standard."

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.