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Krankenkasse wechseln

Foto: Marcus Hofmann/gettyimages.com/akz-o
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Darauf sollten Sie achten!

(akz-o) Ob Reiseschutzimpfung, alternative Heilmethoden oder gesundheitsfördernde Rückenkurse – viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern Leistungen an, die über die vorgeschriebene medizinische Versorgung hinausgehen (sog. Satzungsleistungen). „Versicherte haben das Recht, eine Kasse zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen entgegenkommt“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Bei einem Wechsel müssen sie jedoch Bindungs- und Kündigungsfristen beachten.“
In Deutschland gibt es über 100 gesetzliche Krankenkassen. „Sie alle übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog festgelegt sind“, erklärt Heike Morris. Dennoch gibt es Unterschiede: Einige Kassen erheben geringere Beiträge, andere bieten Bonusprogramme und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten. Zum Beispiel die Teilnahme an Präventivkursen oder Check-ups. „Bevor Sie wechseln, sollten Sie sich darüber klar sein, was sie von Ihrer neuen Krankenkasse erwarten.“

Beachten Sie die Fristen

Wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied in Ihrer aktuellen Krankenkasse sind, können Sie grundsätzlich unproblematisch in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. „Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht an die 18 Monate gebunden.“ Allerdings: Wurde ein Wahltarif abgeschlossen, gelten eventuell andere Fristen. „Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach.“
Wie funktioniert der Wechsel? Eine formlose schriftliche Kündigung bei der alten Krankenkasse reicht aus. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Innerhalb von 14 Tagen erhält der Versicherte eine Kündigungsbestätigung. Diese muss er mitsamt einem Aufnahmeantrag an die neue Kasse senden. „Sie stellt daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie Ihrer alten Krankenkasse vorlegen müssen.“ Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie neutral und kostenlos unter der Nummer 0800/011 77 22; montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags von 8 bis 18 Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter www.patientenberatung.de.

Alter spielt keine Rolle

Gut zu wissen: Die neue Krankenkasse muss den Versicherten aufnehmen – unabhängig von seinem Alter oder Gesundheitszustand. Der Versicherungsschutz ist bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine andere zudem nicht gefährdet, da keine Lücke entsteht. „Wenn der Vertrag mit der neuen Kasse nicht oder verspätet zustande kommt, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen versichert.“

Foto: Marcus Hofmann/gettyimages.com/akz-o
Foto: kupicoo/gettyimages.com/akz-o
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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