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Wenn ein Paar sich scheiden lässt oder sich trennt, ist vieles zu klären
Nach der Trennung die Verträge

Ob Rosenkrieg oder stille Trauer: Nach einer Scheidung stehen viele Formalien an - etwa die Sichtung der Versicherungsverträge. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
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  • Ob Rosenkrieg oder stille Trauer: Nach einer Scheidung stehen viele Formalien an - etwa die Sichtung der Versicherungsverträge. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
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(djd). Tränen, Wut und Vorwürfe sind die Begleiter vieler Scheidungen. Verständlich, denn mit der Trennung endet eine Partnerschaft, die meist mit großen Hoffnungen und Schmetterlingen im Bauch begann. Angenehmer ist es natürlich, wenn die Partner sich in Ruhe zusammensetzen und - am besten in aller Freundschaft - gemeinsam entscheiden, nun jeweils eigene Wege zu gehen. Ein Mediator leistet auf dem Weg zu einer gütlichen Trennung vielfach gute Dienste. Was aber in dieser Situation unabwendbar auf alle Paare zukommt, sind jede Menge Formalien. Vom gemeinsamen Mietvertrag bis zur Haftpflichtversicherung werfen fast alle Verträge Fragen auf.

Mitversicherte Partner sollten aktiv werden

Schon beim Umgang mit den Versicherungsverträgen ist Umsicht gefragt. Manche Policen schließen den Ehepartner mit ein. Das ist oft bei der privaten Haftpflichtversicherung und auch bei der Rechtsschutzversicherung der Fall. Der mitversicherte Partner benötigt dann schleunigst einen eigenen Vertrag, um seinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. "Es ist vernünftig, sich schon während der Trennungsphase mit einem eigenen Vertrag abzusichern", erklärt Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung. Der Grund dafür ist einfach: "Der Versicherungsnehmer könnte von einem Tag auf den nächsten einen neuen Partner mitversichern." Problematisch wäre es auch, wenn der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug gerät. So oder so kann der Versicherungsschutz in Gefahr geraten. Ist die Scheidung erst einmal rechtsgültig, müssen sich die Ex-Partner ohnehin um eigenständige Verträge kümmern.

Von Hausrat bis Todesfallleistung

Bei der Hausratversicherung ist übrigens der Tag des Auszugs entscheidend: Von nun an bleibt der Schutz der Hausratversicherung beiden für maximal drei Monate erhalten - in manchen Fällen auch länger. Danach ist nur der Versicherungsnehmer versichert. Der Ex-Partner muss sich erneut absichern. Die Versicherungssummen sollten jedoch beide Partner prüfen. Schließlich verteilt sich der Hausstand nun auf zwei Haushalte - und wird wiederum durch Neuanschaffungen ergänzt. Unbeachtet bleiben von frisch getrennten oder geschiedenen Paaren häufig die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherung. Doch auch hier lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu überprüfen. Gerade wenn Todesfallleistungen Bestandteil der Verträge sind, besteht oft der Wunsch, andere Personen als den Ex-Partner zu begünstigen.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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