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Wie soll ich mein Testament machen? Was kostet es beim Anwalt?

Es gibt zahllose Ratgeber zum Thema Erben und Vererben. Im Internet findet man sogar Muster für Testamente. Von einer ungeprüften Übernahme ist aber dringend abzuraten.
Das Erbrecht ist kompliziert und es lauern viele Fallstricke, die es zu kennen und zu beachten gilt.
Im schlimmsten Fall steht am Ende nicht im Testament, was man eigentlich regeln wollte.
Auch unklare Formulierungen sind ein Risiko. Dadurch kann es später zu Streit unter den Erben kommen.
Beispiel: Wird „Barvermögen“ vermacht, ist bereits fraglich, ob wirklich nur Bargeld in der Geldbörse gemeint war oder auch Kontovermögen. Beim „Geldvermögen“ können auch leicht in Geld verwandelbare Sparbriefe und Wertpapiere gemeint sein. Vergessen wird fast immer eine Regelung für den Fall, dass im Erbfall kein Geldvermögen mehr vorhanden ist, weil es z. B. für die eigene Pflege verbraucht wurde.
Daher der Rat: vor der Erstellung des Testaments einen versierten Anwalt für Erbrecht aufsuchen, um den letzten Willen mit ihm zu besprechen und sich bei den Formulierungen unterstützen zu lassen.

Anwalt oder Notar?
Soll ich mein Testament – mit anwaltlicher Unterstützung - selbst schreiben oder besser einen Notar aufsuchen?
Beide Testamentsformen sind rechtlich in gleicher Weise wirksam.
Sowohl Notar als auch Rechtsanwalt beraten und erstellen ein Testament nach den jeweiligen Wünschen.
Ein versierter Anwalt für Erbrecht bespricht Varianten der Testamentsgestaltung. Er benennt Vor- und Nachteile, spricht Empfehlungen aus, hilft bei der Entscheidungsfindung. Auch steuerliche Fragen und Folgen behandelt er bei seiner Beratung mit. Aus seiner Prozeßerfahrung heraus kennt er Streitpunkte, die es zu vermeiden gilt.
Der Notar hat keine Prozeßerfahrung. Der Notar berät nicht über steuerliche Vor- und Nachteile und schließt insoweit sogar ausdrücklich jede Haftung aus. Ein Vorteil des notariellen Testaments ist hingegen, dass die Erben oft keinen Erbschein benötigen, und somit im Erbfall Kosten sparen.
Wer noch Beratung benötigt und sich noch nicht schlüssig ist, was er ins Testament schreiben will, sollte zunächst einen Anwalt aufsuchen. Im Anschluss daran kann er dann immer noch entscheiden, ob er dort auch Unterstützung für die Formulierungen in Anspruch nimmt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sein Honorar am Vermögen des Testierers zu orientieren und auf dieser Grundlage nach der amtlichen Gebührentabelle abzurechnen. Je höher das Vermögen ist, desto höher sind auch die Gebühren, die der Notar verlangt.
Der Anwalt kann auch nach der gesetzlichen Gebührentabelle abrechnen. Er ist aber frei, einen Festpreis zu vereinbaren oder nach Stundensatz abzurechnen. Das ist bei spezialisierten Anwälten oftmals deutlich günstiger.

Quelle: Rechtsanwältin Anja Riedle und Rechtsanwalt Angelo Li Puma (Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht)

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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